Oftmals kommt es nicht nur zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Bei Anlässen wie z.B. lohnsteuerlichen Sachverhalten folgen oft auch Prüfungen der Sozialversicherung. Nach vielen Jahren können sich hohe Forderungen ergeben, die aber im Einzelfall verjährt sein können.
Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO wirft zahlreiche ungelöste Auslegungsfragen auf. Kommt es zu einem Steuerstrafverfahren wegen Nichtbeachtung dieser Norm, sind die Verteidungsargumente zu prüfen.
Die Ermittlungen in den sog. Cum-Ex-Verfahren erhalten laut einem Medienbericht eine neue Wendung. Eine fachlich führende Staatswältin in diesem Bereich scheidet aus.
Influencer im Internet/Youtube geraten immer öfter in den steuerlichen Fokus. Inzwischen nutzen die Finanzämter zahlreiche Möglichkeiten zur Überprüfung.
Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte einen Rechtsanwalt wegen Beihilfe zur Steuerhinzerziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.
Die Finanzbehörden haben zahlreiche Möglichkeiten zur Aufdeckung bisher steuerlich nicht erklärter Einkünfte (z.B. Kryptos, Vermietung). Nach diesen Befugnissen werden wir in der Praxis immer wieder gefragt, so dass es erkennbar ein Interesse gibt. Wir führen diese hier (unvollständig) im Überblick…
Die Steueraufsicht der Steuerfahndung hat die Möglichkeit, Sammelauskunftsersuchen zu starten. Anleger sollten prüfen, ob steuerliche Nacherklärungen geboten sind. Die Steuerfahndung Bielefeld ermittelt zentral.
Der Kampf gegen Geldwäsche hat zu immer strengeren Regulierungen zahlreicher Branchen geführt. Adressaten der gesetzlichen Regelungen sind dabei Banken, Krypto-Börsen, Glücksspielanbieter und Güterhändler (bspw. Juweliere oder Autohändler), aber auch Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Die Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden nutzen vermehrt die Möglichkeit, noch vor Ergehen von Steuerbescheiden auf das Vermögen zuzugreifen. Betroffene sollten wissen, welche Rechtsschutzmöglichkeiten zur Abwehr bestehen.
Der Verdacht der Steuerhinterziehung mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken wie Cum-cum besteht nun auch gegenüber Verantwortlichen einiger französicher Banken. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Finanzverwaltungen haben ein Update für die Anweisungen für das Steuerstrafverfahren (AStBV - St - 2022) veröffentlicht. Wie schon in der bisherigen Fassung sollte die Möglichkeit eines Fahrverbots auch bei Steuerhinterziehung gesehen werden.
In Besteuerungsverfahren kommt es bei Steuerfestsetzungen auf die verlängerte Verjährung an, wenn die Regelverjährung von vier Jahren bereits abgelaufen ist. Hier sollte die sog. Strafrechtsakzessorietät beachtet werden.
Cum Ex und kein Ende. Nun muss sich ein Rechtsanwalt, der von der Staatsanwaltschaft als eine Schlüsselfigur angesehen wird, dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nachdem gerichtlich geklärt ist, dass die doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer eine Steuerhinterziehung bedeutet, reichen Banken bzw. Beteiligte nun Anzeigen wegen des Geldwäscheverdachts ein. Steuerhinterziehung ist eine taugliche Vortat einer Geldwäsche.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt laut „Süddeutscher Zeitung“ wegen Steuerhinterziehung gegen etwa hundert Verdächtige. Im Fokus stehen Finanzmanager, Steueranwälte und Firmeninhaber. Droht ein „Cum-Ex Nr. 2“?
Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Köln bestätigt, dass heute Räumlichkeiten in Hamburg (auch in der Finanzverwaltung) durchsucht worden sein sollen.
Bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück heute das Bundesfinanzministerium und -justizministerium in Berlin durchsuchen lassen.
Der Donner war zu vernehmen: Der BGH hat ein Urteil mit Signalwirkung gefällt. Ermittlungsbehörden werden nun zahlreiche weitere Fälle aufgreifen. Auch droht im Einzelfall die persönliche Haftung von Beteiligten für eingetretene Steuerschäden.
Öfters besteht für Mandanten die Frage, ob eine Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung ausgeschlossen ist. LHP Rechtsanwälte geben Hinweise zur Rechtsprechung, die sich in der Beratungspraxis immer wieder stellen.
Eine Vermögensabschöpfung soll nun trotz einer Verjährung nicht nur bei Steuerhinterziehung, sondern bei allen Straftaten möglich sein. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu in einem Gast-Editorial der Fachzeitschrift NWB Nr. 45 vom 6.11.2020 kritisch Stellung genommen.
Mandanten und Berater tragen an uns öfter die Frage heran, ob die deutsche Justiz die Hinterziehung einer ausländischen Steuer bestrafen kann. Die Antwort ist ein klares „Jein“. Es kommt darauf an, um welche Steuer es sich handelt. Hierzu geben wir hier erste Hinweise.
Die Finanzverwaltung hat aktuell erreicht, dass ein Vermietungsportal Daten über Vermietungen an die Finanzämter meldet. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Hier kann eine Selbstanzeige für Vermieter zu prüfen sein.
Die sog. Corona-Krise führt zu Gesetzesänderungen, die auch vor der Regelung der Steuerhinterziehung nicht Halt machen. Im Gasteditorial in der aktuellen NWB-Zeitschrift nimmt unser Rechsanwalt Dirk Beyer hierzu Stellung.
Der Gesetzgeber prescht im Schatten der sog. Corona-Krise vor und regelt nun auch die steuerstrafrechtliche Verjährung neu. Hintergrund: Die Ermittlungsbehörden waren wegen des angeordneten Shutdowns oft an Ermittlungstätigkeiten gehindert.
Hauptverhandlungen können in Strafverfahren zur Zeit nur erschwert geschehen. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass die strafrechtliche Verjährung für max. 2 Monate nicht aus diesem Grund eintreten soll.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 1.12.2019 die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2020 – geändert. Diese sollten einem Steuerstrafverteidiger bekannt sein.
Der BGH hat sich zur Schätzung in Steuerstrafverfahren geäußert. Leider hat er vermieden, sich im Detail mit der Kritik an der Richtsatzsammlung auseinanderzusetzen.
Das FG Köln hat in einem Haftungsverfahren gegen einen Steuerberater die Haftung für die Steuer des Mandanten bestätigt. Die Begründung setzt sich nicht mit der strafrechtlichen Diskussion zu Garantenpflichten auseinander. Das Urteil ist ein neuer Fallstrick für Steuerberater.
Nach aktueller Rechtsprechung des FG Köln kann der Kläger an Aussagen im Strafprozess gebunden sein. Diese Ansicht ist zu kritisieren, jedoch sollte diese Rechtsprechung gesehen werden.
Es gibt viele Prüfungspunkte, die zu Nachfragen des Finanzamtes führen können. Meist sind diese Fragen klärbar. Die Lohnsteuer-Außenprüfung kann aber oft in weiteren Verfahren münden. Wenn hier unberechtigte Vorwürfe drohen, kann es ratsam sein, das Gespräch mit den beteiligten Behörden zu suchen.
Die Summarische Risikoprüfung ist eine EDV-gestützte Prüfung durch die Finanzämter. Steueranwälte, -berater und Unternehmer sollten die Besonderheiten kennen. Besonders in Steuerstrafverfahren ist diese Prüfung kritisch zu sehen.
Das FG Berlin-Brandenburg hat nun in einem summarischen Verfahren die für betroffene Unternehmer günstige Ansicht vertreten, dass für einen Ausschluss der Vorsteuer für ein Wissenkönnen mindestens Eventualvorsatz notwendig ist.
Durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 1.12.2019 wurden die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2020 – geändert. Die Neuregelungen der AStBV werden von unserem Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift AO-StB vorgestellt.
Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 10.7.2019 konkretisiert und im Wesentlichen bestätigt. Enttäuschend ist, dass der BGH die mehrfach in der Literatur vorgetragene Kritik an der Richtsatzsammlung nicht genauer aufgegriffen hat.
Nach Medienberichten soll das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits ab dem Jahr 2012 über das Risiko von Betrugsmechanismen mit Phantom-Aktien informiert gewesen sein. Allerdings habe das BMF hierauf nicht angemessen reagiert. Das BMF widerspricht dem Vorwurf.
Medien berichten, dass gegen den Fraktionsvorsitzenden einer Oppositionspartei wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird. Der Bundestag hat hierfür nun seine Immunität aufgehoben.
Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft wird von manchen Behörden nicht genau differenziert und der strafrechtliche Vorwurf teilweise vorschnell erhoben. RA/StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer geben hierzu in der Fachzeitschrift AO-StB einen Überblick mit Praxishinweisen für die Verteidigung.
Zum 01.01.2019 ist der neue § 12 Abs. 1 S. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten, welcher die sog. Arbeit auf Abruf regelt. Sofern keine wöchentliche Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden ist, gelten nun 20 statt bislang 10 Stunden als vereinbart…
Mit Zustimmung des Bundesrats hat der Bundestag das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ beschlossen. Die Umsetzung dieses Gesetzes erfolgt durch Einführung der §§ 138d bis 138k in die Abgabenordnung und muss spätestens mit Ablauf des…
Der BFH hat jüngst die sogenannte 30/70-Methode für Schätzungen im Besteuerungsverfahren gebilligt. Doch gilt diese Methode auch für Steuerstrafverfahren?
Gemäß § 25f UStG ist die Vorsteuer in den Fällen, in denen der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er in einen Steuerbetrug einbezogen ist, ausgeschlossen. Doch hat diese Regelung auch eine strafrechtliche Auswirkung?
Es geht los! Deutsche Finanzämter sollen Anfang Juli mit der Auswertung von Millionen von Datensätzen begonnen haben, die in Zusammenhang mit Auslandskonten stehen.
Das Thema Geldwäsche ist immer noch brandaktuell. Der am 09.07.2019 veröffentlichte Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (kurz: FIU) zeigt deutlich, dass inzwischen eine starke Sensibilisierung stattgefunden hat. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen von 59.845…
Zahlreiche vermögende Privatpersonen sind bundesweit in den Fokus der Steuerfahndung geraten. Sie sollen in sog. "Steuerparadiesen" Kapitaleinkünfte erzielt und in Deutschland nicht versteuert haben. Am 15.5.2019 kam es zu Durchsuchungen.
Betriebsprüfungsstellen können versucht sein, betriebliche Videoaufzeichnungen zur Begründung einer Schätzung heranzuziehen. Das FG Hamburg hat sich hierzu unkritisch geäußert. Dem ist zu widersprechen.
Insbesondere bei Dauersachverhalten stellt sich die Frage, ob dann gegenüber dem Finanzamt eine steuerliche Berichtigungserklärung abzugeben ist. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Praxishinweise.
Der frühere sog. „Geheimagent“ Werner Mauss ist Angeklagter in einem Steuerstrafverfahren. Im Rahmen einer Revision hatte er nun Erfolg. Der BGH hat seine Verurteilung durch das Landgericht Bochum aufgehoben. Dies ist nur ein Zwischenerfolg, da das Landgericht erneut entscheiden muss.
Was lange währt wird endlich gut? Jedenfalls droht Ungemach für Kapitalanleger, die ihre ausländischen Einkünfte (inkl. Schenkungen) noch nicht erklärt haben. Die Sozietät LHP aus Köln weist hier auf den Datenaustausch zum September 2019 hin.
Muss nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens noch eine Steuererklärung abgegeben werden? Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu einen Überblick über die Rechtsprechung.
In der Praxis begründen Finanzämter das Vorliegen einer Steuerhinterziehung in vielen Fällen nur lückenhaft. In diesen Fällen ist der Steuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtsprechung hat Bedeutung z.B. für Hinterziehungszinsen oder die 10jährige Festsetzungsverjährung bei Hinterziehung.
Schon ab 1.1.2019 gelten neue Aufzeichnungs- und Haftungsvorschriften für Online-Marktplätze. Unklar ist, ob diese Regeln auch kleine Portale betreffen, die nicht den typischen Handelsplattformen (Ebay, Amazon) zuzurechnen sind.
Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen seit langem die Politik, Ermittlungsbehörden sowie Finanz- und zunehmend Strafgerichte. LHP Rechtsanwälte Steuerberater gehen davon aus, dass sich der Druck erhöhen wird und erwarten weitere Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft.
Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mehrere Mitarbeiter einer Bank in Deutschland wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. RA Dirk Beyer zum Missbrauch von Phantom-Aktien bzw. ADR-Papieren (American Depositary Receipts).
Dürfen Einnahmen aus dem Verkauf von Fußball-Tickets und Bitcoins besteuert werden? Das Finanzgericht Baden-Württemberg legt dem Bundesfinanzhof eine interessante Frage vor.
Nach der Neuregelung des § 150 Abs. 7 Satz 2 Abgabenordnung (AO) können Mitteilungen Dritter ggf. als Erklärung des Steuerpflichtigen gelten. Hieraus ergeben sich Verteidigungsansätze in Steuerstrafverfahren, wie unser Rechtsanwalt Dirk Beyer erläutert.
Der BGH ist immer für eine Überraschung gut. In seinem früheren Beschluss vom 8.9.2011 hatte er die Frage offen gelassen, wie ein Irrtum über das Steuerrecht zu werten ist. in seinem Urteil vom 24.1.2018 hat er diese Frage nun beantwortet.
Eine gesetzliche Neuregelung wertet bestimmte Angaben Dritter als Erklärungsabgabe. Diese Regelung kann für den Beschuldigten im Steuerstrafverfahren evtl. eine entlastende Wirkung ergeben. Rechtsanwalt Dirk Beyer untersuchte diese Fälle.
Für Online-Plattformen wie z.B. Amazon, Ebay usw. kommt eine wichtige Neuregelung. Entweder sie erfüllen für die Finanzverwaltung bestimmte Aufzeichnungspflichten über Drittanbieter, oder sie haften für Umsatzsteuerausfall bei den Dritten. Dies kommt einem Erdbeben im Onlinehandel gleich.
Über Vermittlungsportale wie „Airbnb“ können im Internet Unterkünfte gebucht und vermietet werden. Nun haben die Finanzbehörden ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, um an relevante Informationen und Daten über die jeweiligen Vermieter zu gelangen.
Wenn ein Arbeitgeber aufgrund Irrtums seine Arbeitgeberpflichten nicht erfüllt, stellt sich die Frage der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (Lohnsteuer) und Sozialversicherungsbetrugs. Der BGH hat nun erfreulich klar eine neue Rechtsprechung angekündigt.
Der strafrechtliche Verjährungsbeginn ist entscheidend, um die Verfolgbarkeit der Tat zu prüfen. Ist eine Tat, darf sie nicht mehr angeklagt werden. Der BGH hat sich aktuell zur Hinterziehung der Umsatzsteuer geäußert.
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht seit Jahresanfang eine Kassennachschau vor, mit der Kassenaufzeichnungen und Buchführung zeitnah durch die Finanzbehörden überprüft werden können.
Die StPO wurde in 2017 geändert. Nun besteht für den Zeugen eine Pflicht zum Erscheinen nicht nur bei der Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder Strafsachenstelle.
In der Praxis der Selbstanzeigenberatung und der Steuerstrafverteidigung ergibt sich mitunter die Frage, ob sowohl auf der Ebene des Grundlagen- als auch auf der Ebene des Folgebescheides ein Hinterziehungserfolg eintreten kann. Die Rechtsprechung bejaht dies. Der Einzelfall sollte gesehen werden.
Der niedersächsische Finanzminister hat in einer Pressekonferenz vom 16.04.2018 auf die neuen Möglichkeiten der Tatentdeckung durch die internationale Amtshilfe hingewiesen.
Bestimmte Dritte sind nun verpflichtet, steuerlich erhebliche Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Frage ist, ob der Steuerpflichtige nunmehr insoweit keine Erklärung mehr abgeben muss und sich dann auch keinem Vorwurf einer Steuerhinterziehung aussetzt.
Bereits auf der Ebene des sog. Grundlagenbescheides kann nach Ansicht des BGH eine Steuerhinterziehung vorliegen. Es kommt nicht darauf an, wann die Einkommensteuer (Folgebescheid) festgesetzt wird. Dies ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung.
Seit der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in 2017 die Frage diskutiert, ob hinterzogene Steuern für einen Zeitraum von bis 30 oder gar rund 37 Jahren (seit Inkrafttreten der Neuregelung der §§ 375a, 376 AO zum 1.7.2020) nachträglich eingezogen (abgeschöpft) werden können.
Der BFH hatte Sammelauskunftsersuchen bereits im Internet-Handel (Plattformen) akzeptiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung auch das Thema "Gewinne aufgrund Bitcoin-Anlagen" aufgreift (vgl. Rechtsanwalt Dirk Beyer, NWB 2015 S. 999).
USt-Voranmeldungen sieht der BGH als Durchgangsstadium zur USt-Jahreserklärung. Hieraus können sich verfahrensrechtliche Folgen auch für eine Steuerhinterziehung und Selbstanzeige ergeben.
Zur Zeit wird in Fachkreisen diskutiert, ob ein Strafrichter Steuern eintreiben kann, die bereits steuerlich verjährt sind. Hier besteht Brisanz für abgegebene Selbstanzeigen und Betriebsprüfungen.
Mit Bitcoins haben zahlreiche Anleger Gewinne (oder Verluste) erwirtschaftet. Teilweise in Millionenhöhe. Finanzämter werden überlegen, wie sie steuerlich lukrative Fälle ermitteln. Ein Ansatz sind Sammelauskunftsersuchen. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer nimmt hierzu Stellung.
Goldfinger Modell: Steuerliche Rahmenbedingungen, Entscheidungen des Bundesfinanzhof und Reaktionen des Gesetzgebers. RA Lars Kelterborn zum sogenannte Steuermodell „Goldfinger“.
Seit Jahren kauft die Bundesrepublik Deutschland immer wieder so genannte Steuer-CDs aus dem Ausland an. Die Rechtsprechung setzte sich mit den Kriterien für eine Durchsuchung in den letzten Jahren kaum kritisch auseinander - bis zum Beschluss des BVerfG vom 4. April 2017.
Steuerberater kennen das Problem: Sie sollen einerseits für ihre Mandanten die USt-Voranmeldungen fristgerecht abgeben, bekommen aber nicht immer rechtzeitig die nötigen Angaben. Wenn ein Berater dann ohne Grundlage schätzt, kann auch ihm ein Steuerstrafverfahren drohen.
Mandanten machen in Steuerstrafverfahren nicht selten die Erfahrung, dass sie Schätzungen nicht nachvollziehen können. "Ich bin wie im falschen Film" ist eine häufige Aussage. Methodisch falsche Schätzungen sind zwangsläufig nicht überzeugend.
Wann sind Erben von der Steuerhinterziehung des Erblassers oder der Miterben betroffen? Der BFH hat entschieden, dass sich für alle Miterben die Festsetzungsfrist für eine verkürzte Steuer auf zehn Jahre verlängert, auch wenn einzelne Miterben die Steuerhinterziehung weder selbst begangen haben noch…
Das Gesetz zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung stellt eine erhebliche Gesetzesverschärfung mit gestiegenen Risiken für Unternehmen und Unternehmer dar. RA Lars Kelterborn zu den wichtigsten Änderungen, Risiken und Handlungsoptionen.
Strafrichter beurteilen den Fall unterschiedlich. Die aktuelle Rechtsprechung hierzu ist brisant, weil den Finanzämtern immer öfter auf andere Weise Informationen vorliegen (z.B. durch Versicherungen).
Wenn die Betriebsprüfung Unterlagen auswertet, die aus einem Steuerstrafverfahren stammen, sollten zunächst etwaige Verwertungsverbote geprüft werden. Dazu ist aber Eile geboten, wie ein Beschluss des Landgerichts Köln zeigt.
Der Schritt von einem Betriebsprüfungsverfahren zu einem Steuerstrafverfahren ist nicht immer weit. LHP Rechtsanwälte zu Verfahrenseinleitung bei Betriebsprüfung mit konkreten Handlungsempfehlungen für Betroffene.
Das Finanzgericht Köln hat bestätigt, dass Steuerfahndungsprüfer an Hausdurchsuchungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Kriminalpolizei wegen Bestechlichkeit nicht als Sachverständige teilnehmen dürfen, wenn sie bereits zuvor in der gleichen Sache wegen Steuerhinterziehung ermittelt haben
Großrazzia gegen UBS-Kunden in Deutschland wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung. LHP Rechtsanwälte zum aktuellen Vorfall sowie empfohlenen Maßnahmen bei Steuerfahndungsprüfung.
Wenn Berater in den Fokus der Steuerfahndung geraten, sollte der Tatvorwurf im Einzelfall geprüft werden. Ein behaupteter Tatvorwurf der Beihilfe zur Hinterziehung ist oftmals unbegründet.
Banken können ins Visier der Steuerfahndung geraten. In manchen Fällen erhalten sie ein sog.
Informationsschreiben der Steuerfahndung. Mit diesem Schreiben wird die Bank über Ermittlungen unterrichtet.
Schätzungen in Betriebsprüfungen führen nicht selten auch zu Schätzungen in einem Steuerstrafverfahren. Zahlreiche Gastronomen, Taxiunternehmen und andere Branchen sind aktuell betroffen. Wichtig ist: Schätzungen dürfen nicht ohne weiteres in das Strafverfahren übernommen werden.
LHP Rechtsanwälte zu Tax Compliance, Tax Compliance Management Systemen und der Rolle des Steuerberaters und Fachanwalts für Steuerrecht bei der Vermeidung von Haftungs- und Strafrisiken.
Das Sommerloch wurde vom Gesetzgeber genutzt und das steuerliche Bankgeheimnis in seinen Restbeständen endgültig aufgehoben. LHP weist auf verstärkte Entdeckungsrisiken hin.
Bereits im Einspruchsverfahren sollten alle Argumente gegen einen Vorsatz substantiiert dargelegt werden. Allerspätestens im Finanzgerichtsverfahren. Dies raten die Steueranwälte von LHP. Denn der BFH prüft den Vorsatz nicht vollumfänglich.
Nach der Welle von Selbstanzeigen geraten Banken seit geraumer Zeit in das Fadenkreuz deutscher Ermittlungsbehörden. Partner RA/StB Lars Kelterborn und Rechtsanwalt Dirk Beyer der Sozietät LHP nehmen in der Fachzeitschrift AO-StB Nr. 8/2017 Stellung zu einem aktuellen Praxisfall.
Der BGH hat sich mit Urteil vom 9.5.2017 zur Tatentdeckung als Sperrgrund der Selbstanzeige geäußert. Weiterhin hat er erstmals Stellung zum Thema "Compliance-System" genommen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aktuell festgestellt, dass eine Steuerhinterziehung zur Unzuverlässigkeit führen könne. Im konkreten Fall hat es diese bejaht. Damit wurde die Privatflugzeugführererlaubnis (PPL-A Lizenz) nicht weiter verlängert. Der Kläger verlor seinen "Pilotenschein".
Die Praxis der Steueranwälte von LHP zeigt: Sammelauskunftsersuchen werden beliebter. Betroffen sind z.B. Vermittlungsagenturen für Ärzte oder Internet-Handelsplattformen.
Das Amtsgericht Trier hat einen GmbH-Geschäftsführer freigesprochen, der in der Schweiz tätig war. Die Zeugen haben ihn entlastet und zudem hat er sich an die goldene Regel gehalten, zunächst vor dem Strafrichter zu schweigen.
Unternehmer und Privatleute stehen ab und zu vor der Frage, ob sie eine steuerliche Berichtigungserklärung abgeben müssen. Die Steueranwälte von LHP geben hier Hinweise anhand eines Praxisfalles.
Unternehmer können in einer Betriebsprüfung des Finanzamtes mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahren konfrontiert werden. In welchen Fällen droht ein solches Strafverfahren? Die Steueranwälte von LHP geben hier erste Hinweise.
Schweigen ist das oberste Gebot. Dies ist die Erfahrung in der Steuerstrafverteidigung. Da der Überrumpelungseffekt nicht zu unterschätzen ist, gelingt es Ermittlungsbehörden immer wieder, auch "alte Hasen" zum Reden zu verleiten.
Befindet sich ein Mandant wegen des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung in U-Haft, wird der Verteidiger in dieser psychischen Ausnahmesituation seines Mandanten alle Ansatzpunkte schnellstmöglichen prüfen und den effektivsten Weg gehen. Hierzu gehört auch die Diskussion der steuerrechtlichen Lage.
"Der objektive Tatbestand indiziert den Vorsatz." Dieser Satz mancher Ermittlungsbehörde ist genauso alt wie unzutreffend wie z.B. der Satz "jede Nacherklärung ist eine Selbstanzeige". Verteidigung setzt auch im Vorsatzbereich an. Rechtsanwalt Dirk Beyer weist auf Praxisfälle von Irrtümern hin.
Der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist nach traditioneller Sichtweise eine materielle Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Doch dies ist nun umstritten. Was gilt im Steuerstrafverfahren wenn keine (ordnungsgemäße) Eingangsrechnung vorgelegt werden kann?
Das Urteil des AG Trier v. 22.5.2017 zum zweifelhaften Ort der Geschäftsleitung einer schweizerischen GmbH hat Praxisbedeutung für Unternehmer, die im Ausland tätig sind. Der Freispruch wurde von LHP erstritten. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Führen bereits formelle Fehler in Eingangsrechnungen zum Vorwurf der Steuerhinterziehung? Aktuelle Hinweise von LHP zur neuen EuGH-Rechtsprechung für Unternehmer und Berater in der Fachzeitschrift NWB 2016, S. 3854.
Liegen dem Finanzamt die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen vor (z.B. durch Lohnsteuer-Verfahren oder Kontrollmeldungen), dann ist das Unterlassen der Einkommensteuererklärung keine Steuerhinterziehung. So das OLG Köln.
Die Rechtsprechung geht seit einiger Zeit dazu über, eine Steuerhinterziehung bereits vor der Festsetzung der Steuer zu sehen, wenn bereits ein Grundlagenbescheid ergangen ist. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise für die Verteidigung in seinem aktuellen Zeitschriftenbeitrag.
Wer muss ein Treuhandverhältnis nachweisen? Muss das Finanzamt die Nichtexistenz nachweisen? Das Urteil betrifft viele Kapitalanleger und die Frage, ob Schenkungsteuer bei einer Umbuchung anfallen kann. Rechtsanwalt Dirk Beyer berichtet hierzu in der aktuellen Fachzeitschrift NWB.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend Durchsuchungsbeschlüsse ist Anlass für Hinweise zum Rechtsschutz bei rechtswidrigen Durchsuchungen.
Bereits eine unrichtige oder unterlassene Feststellungserklärung kann nach BGH-Ansicht eine Steuerhinterziehung sein. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt in der Fachzeitschrift NZWiSt einen Überblick über praxisrelevante Fragen der Steuerstrafverteidigung in diesem Zusammenhang.
Durchsuchungsbeschlüsse sind teilweise lückenhaft. Die richterliche Prüfung ist in der Praxis nicht immer sorgfältig. Dies zeigt die Erfahrung als Verteidiger. Eine Prüfung und ggf. Anfechtung im Strafverfahren kann auch im Hinblick auf Verwertungsverbote im Steuerrecht geboten sein.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich nach aktuellen Medienmeldungen zu Durchsuchungen bei Steuer-CDs geäußert. Hierbei hat es mehrere Gerichtsentscheidungen für verfassungswidrig erklärt.
Der BGH weist darauf hin, dass eine Steuerhinterziehung nicht schon automatisch bei einer vGA vorliegt. Leider wird die vGA in der Praxis teilweise falsch gewertet. Verteidiger können dieses Urteil in Steuerstrafverfahren ihrer Mandanten nutzen.
Bereits auf der Ebene von Feststellungsbescheiden (z.B. bei GbR, KG) kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung drohen. Es muss nicht zur Festsetzung der Einkommensteuer kommen. LHP gibt zu dieser nachteiligen Rechtsprechung Hinweise aus Verteidigersicht.
Bestehen Risiken für Steuerberater, sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar zu machen, wenn sie Compliance-Verstöße im Unternehmen erkennen?
In der Praxis fragen Mandanten öfters, ob sie sich wegen einer unrichtigen Erklärung wegen Hinterziehung strafbar gemacht haben. Auch spielt diese Frage eine Rolle für den Umfang des Berichtigungsverbundes bei einer etwaigen Selbstanzeige.
Die Finanzverwaltung hat die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (AStBV) v.a. zu Selbstanzeigen erneuert. Diese Neuauflage wurde mit Spannung erwartet. Doch erfüllen die AStBV die Erwartungen? Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise.
Nunmehr hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Durchsuchungen aufgrund von Steuer-CDs geäußert. Die Rechtsprechung verfestigt sich.
Nachdem der EuGH eine steuerliche Rückwirkung bei Rechnungsberechtigungen anerkannte, diskutiert die Praxis über strafrechtliche Risiken für Unternehmer und Berater bei nicht ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen.
Der BFH hat aktuell an seiner Rechtsprechung festgehalten, dass Geldauflagen im Strafverfahren (z.B. wegen Steuerhinterziehung) nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. LHP aus Köln weist auf die Vor- und Nachteile einer Geldauflage hin.
Hinweise für die Beratungs- und Verteidigungspraxis: Aufgrund der sog. Panama-Papers verschärft der Gesetzgeber in seinem Gesetzesentwurf die Mitteilungspflichten bei ausländischen Beteiligungen und regelt Sammelauskunftsersuchen. Aktuelle Hinweise von LHP in der Fachzeitschrift NWB.
In den Medien wird NRW-Landesfinanzminister Walter Borjans im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer CDs aktuell als "Deutschlands Steuerjäger Nr. 1" gefeiert. Gibt es jedoch tatsächlich Neues zu berichten?
Der EuGH äußerte sich zum Steuerstrafrecht, obwohl er nur in einer umsatzsteuerlichen Frage angerufen worden war. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass sich ein Strafbarkeitsrisiko ergeben könne, wenn nicht ordnungsgemäße Rechnungen verwendet werden.
Beihilfe eines Steuerberaters zur Steuerhinterziehung seines Mandanten: Auch Berater geraten in den Fokus der Steuerfahndung. Der BGH hat hierzu aktuell Stellung genommen.
Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter von Steuerabteilungen geraten in der Praxis verstärkt in den Fokus der Steuerfahndung. Auch der Steuerberater des Unternehmens kann betroffen sein. Praktische Hinweise zum Steuerstrafverfahren in Unternehmen von RA Dirk Beyer.
Schätzungen durch die Betriebsprüfung kommen nicht immer allein: Manchmal schließt sich ein Steuerstrafverfahren an. Dann sollte der Unternehmer die aktuelle BGH-Rechtsprechung kennen.
Aufgrund von Kontrollmaterial wie z.B. Erpresserunterlagen oder Steuer-CDs geraten Bürger in den Fokus. Doch dieser Verdacht hinterzogener Einkünfte ist nicht immer zutreffend, wie nun ein FG entschieden hat.
Nach jüngstem BHF-Urteil sind bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Presseunternehmen verfassungsgemäß. Finanzbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Sammelauskunftsersuchen an andere Personen als die am Steuerverfahren Beteiligten richten.
Ein aktuelles Urteil des LG Lüneburg steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH, wonach der Name eines Informanten grundsätzlich nicht zu offenbaren ist. Für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren ergibt sich ein neuer Ansatz.
Die Bundesregierung reagiert auf sogenannte "Panama Papers" und erzielt eine grundlegende Einigung mit den Ländern über konkrete Verschärfungen des Steuerrechts und Strafrechts. Rechtsanwalt Lars Kelterborn kommentiert die nationalen Gesetzesverschärfungen - kippt das Bankgeheimnis in Deutschland?
Der BGH legte die Hürde wieder etwas höher: Ein "Deal" (Absprache im Strafprozess) kann im berufsgerichtlichen Verfahren gegen einen Steuerberater nur im Ausnahmefall angegriffen werden. Der Verteidiger muss bereits im Strafverfahren vorausschauend handeln.
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Ermittlungsbehörden und Strafrichter die Voraussetzungen einer vGA nicht sorgfältig prüfen und eine vGA unterstellen. Dem schiebt der BGH nun einen Riegel vor.
Die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße ist in manchen Fällen eine Lösung. Doch dieses "Angebot" sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Der Verteidiger sollte den Einzelfall mit dem Mandanten besprechen.
Die Finanzminister der Länder betonen erneut ihren Willen, verstärkt gegen internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung durch Auslandskonten oder Briefkastenfirmen vorzugehen. LHP zu aktuellen Entwicklungen und mögliche Maßnahmen der Landesfinanzminister.
Das Finanzministerium NRW hat sich in einem Erlass zu der Neuregelung der Selbstanzeige geäußert. Der Erlass ist nicht veröffentlicht worden, wird aber bereits ausgiebig diskutiert. Die Steueranwälte von LHP weisen auf Unklarheiten bei der Berechnung der Mindestberichtigungsfrist hin.
Besonders interessant für Erben von Auslandskonten: Besteht eine Berichtigungspflicht, so stellt sich die Frage, wann deren Verletzung zur Tatvollendung führt. Dies hat z.B. Bedeutung in Erbfällen und bei sonstigen Fällen der Korrektur der Einkommensteuer.
Der BGH hatte zuletzt festgestellt, dass nun bereits ab einem Hinterziehungsbetrag über 50.000 Euro eine Hinterziehung in einem besonders schweren Fall vorliegt. Doch hat dieses Urteil Auswirkungen auf die Höhe der Strafe? Die Steueranwälte von LHP sprechen sich hiergegen aus.
Nach Medienberichten wird die Bankenaufsicht etwaige Verbindungen von manchen Banken zu Panama-Firmen prüfen. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Doch die Politik macht Druck.
Immer dann, wenn Menschen in einer Organisation zusammenwirken, stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für eine unzutreffende bzw. unterlassene Steuererklärung trägt und ob dies vorsätzlich geschah. Insbesondere zur Vorbereitung von Selbstanzeigen ist diese Frage relevant.
Laut Medienberichten sollen kurzfristige Aktienleihen nach Deutschland mit dem Ziel, Kapitalertragsteuer geltend zu machen, im Visier der Finanzbehörden stehen. RA Dirk Beyer äussert sich zu steuerrechtlichen Aspekten sogenannter Cum/Cum Geschäfte.
Besonders in Unternehmen stellt sich die Frage nach den Verantwortlichkeiten beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Mitarbeiter können in das Fadenkreuz geraten. Auch Berater sind verstärkt einem Risiko ausgesetzt.
LHP Rechtsanwälte weisen auf die Neuregelung zur Datenhehlerei hin. Der Gesetzgeber stellt hiermit auch den Ankauf von Steuer-CDs straffrei. Erste Bundesländer kündigen neue Käufe an.
In der Praxis stellt sich bei Steuerhinterziehung immer wieder die Frage, ob eine Hinterziehung noch verfolgt werden darf, wenn der Strafrichter bereits über eine (andere) Hinterziehung geurteilt hatte.
Der Gesetzgeber verlangt von Mandanten künftig, die Angaben des Beraters zu überprüfen. Hieraus kann sich ein erhöhtes Bußgeldrisiko (leichtfertige Steuerverkürzung) für Mandanten ergeben (vgl. Rechtsanwalt Dirk Beyer, NWB 2016, 840).
Kompensationsverbot bei Steuerhinterziehung: Argumentationsansätze für die Verteidigung am Beispiel der Umsatzsteuer (Hinweis auf Beyer, NWB 2016, S. 772).
Bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung werden Unternehmensgeldbußen von der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft gerne ins Spiel gebracht, wenn die Verantwortlichkeiten im Unternehmen nicht leicht nachweisbar sind.
Das Hessische hat eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei sog. Cum-ex-Geschäften abgewiesen. Die Diskussion bekommt damit neuen Schwung.
Überraschungsentscheidung des BGH: Der BGH ändert seine Rechtsprechung zum großen Ausmaß. Die Konsequenzen werden für die Strafverteidigung bedeutend sein.
Verstärkt nehmen Finanzbehörden z.B. GmbH-Geschäftsführer oder gar Steuerberater in Haftung für fremde Steuerschulden. Hier stellt sich die Frage, ob sich der Haftende auf den Grundsatz der anteiligen Tilgung berufen kann.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt Praxishinweise aus Verteidigersicht in der aktuellen Fachzeitschrift NWB. Steuerhinterziehung ist aus Sicht der meisten Richter und Staatsanwälte längst kein Kavaliersdelikt mehr. Diese Beobachtung ist für Strafverteidiger natürlich nicht neu.
FATCA ermöglicht den Informationsaustausch betreffend Bankkonten. Dieser automatische Informationsaustausch mit den USA kommt nun einen Schritt vorwärts. Das Bundesfinanzministerium (BMF) äussert sich zu Anwendungsfragen zu FATCA.
Der BFH geht davon aus, die Finanzgerichte die Feststellungen aus Strafurteilen zu Steuerhinterziehungen übernehmen können. Hierzu stellt der BFH dehnbare Voraussetzungen auf. Diese Bedingungen müssen nach Ansicht der Sozietät LHP durch die Rechtsprechung präzisiert werden.
Wird bei einer Erklärung zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer die Vorschenkung nicht angegeben, so kann dies in zweifacher Hinsicht eine Steuerhinterziehung sein. Nach Ansicht der Steueranwälte von LHP besteht hier allerdings eine Kompensationsmöglichkeit, so dass der strafrechtliche Schaden…
Der BFH stellt hohe Datenschutz-Anforderungen an ein Herausgabeverlangen in der Betriebsprüfung. Bisher ist die Frage ungeklärt, ob sich hierdurch Argumentationspotential gegen die Sperre einer Selbstanzeige (durch Prüfungsanordnung) ergibt.
Laut Medienberichten soll gegen die Commerzbank ein Bußgeld wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verhängt werden. Die Bank habe in Luxemburg über eine Tochtergesellschaft Kunden geholfen, Vermögen in Steueroasen zu verstecken. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig…
Im Unternehmensbereich ist die Berichtigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein heißes Eisen, wenn eine Steuerhinterziehung im Raum steht. Dann sollte besonderes Augenmerk auf die Voraussetzungen einer Selbstanzeige gelegt werden. Bei der Umsatzsteuer und Lohnsteuer gelten besondere…
Der Bundesfinanzhof (BFH) geht nach der Übernahme-Rechtsprechung davon aus, dass Finanzgerichte die Feststellungen in rechtskräftigen Strafurteilen übernehmen können. Hierfür hat der BFH bestimmte Voraussetzungen aufgestellt, die jedoch nach Ansicht der Sozietät LHP diskussionswürdig sind.
VW im Verdacht der Steuerhinterziehung: Dem deutschen Automobilkonzern könnte Steuernachzahlung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer drohen - so der NRW-Justizminister.
Bisher war höchstrichterlich ungeklärt, welche Bedeutung das Feld für Vorschenkungen in einer Schenkungsteuererklärung hat. Unzutreffende (einschließlich unterlassener) Angaben könnten auch eine erneute Hinterziehung der Vorschenkungen bedeuten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich nun für eine…
Steueranwälte aus Köln: Die niedrige Schwelle des Anfangsverdachts in Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren führt oft zu einschneidenden Ermittlungen.
Das OLG Köln hat sich zur Abgrenzung Tatbestandsirrtum/Verbotsirrtum geäußert (Urteil v. 30.9.14, Az: 1 RVs 91/14). Es ging um den Vorwurf der Steuerhinterziehung durch die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Pkws.
Untersuchungshaft als Mandat:
Meine aktuelle Erfahrung zeigt, dass dieser Bereich für einen Strafverteidiger ein spannendes Feld sein kann. Es fing überraschend damit an, dass sich die Ermittlungsbehörde telefonisch meldete und mitteilte, dass ein U-Häflting "Ihre Unterstützung erbitte".
Gibt ein Mandant z.B. eine Selbstanzeige wegen Umsatzsteuer ab, so muss er die hinterzogene USt (Unterschiedsbetrag) nicht nur gem. § 233a AO verzinsen, sondern es gilt die Verzinsung gem. § 235 AO (Hinterziehungszinsen).
Wie der FOCUS heute mitteilt, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen zwei Finanzbeamte wegen des Verdachts der Bestechung und der Steuerhinterziehung.
Bemerkenswert ist, dass auch bei Amtsgerichten (AG) vermehrt die verschärfte BGH-Rechtsprechung zum Strafmaß im Falle einer Steuerhinterziehung angewandt wird.
Der Schweizer Bundesrat hat dem Schweizer Finanzdepartement den Auftrag gegeben zur „Finalisierung einer Vereinbarung (Joint Statement) im Steuerstreit mit den USA“, so der Zürcher Tages-Anzeiger v. 28.8.2013.
In der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift AO-StB wird im Rahmen eines Praxisfalles untersucht, ob nur Tatsachenangaben oder auch Rechtsanwendungsfehler eine Berichtigungspflicht gem. § 153 AO auslösen können. Außerdem wird geprüft, ob die Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn die…
SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück sagte dem Kölner EXPRESS: Dass Hoeneß weiterhin dem Aufsichtsrat [Anmerkung: der FC Bayern AG] vorsitzt halte er für "gelinde gesagt merkwürdig. Viele Konzerne in Deutschland haben eine Art Verhaltenskodex, der ein Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied im Fall der…
Nicht zuletzt wegen des medienwirksamen Fall Hoeneß will die SPD im Wege einer Bundesratsinitiative das Steuerstrafrecht verschärfen. Der hessische Ministerpräsidentenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) wird kommenden Dienstag einen Gesetzentwurf vorstellen. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte…
Eine vermeintlich preisgünstige und geräuschlose Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße kann für das steuerliche Verfahren riskant sein: Nach den Ausführungen des FG München kann eine Zustimmung ein Präjudiz für das steuerliche Verfahren und die dortige Frage sein, ob ein…
Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden zunächst nicht verlängert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnten am 26.6.2013 im Finanzausschuss den Gesetzentwurf zur Änderungen der Verjährungsfristen (BT-Drs. 17/13664) ab. Der Entwurf sah eine generelle Verlängerung der…
Heute lehnte der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments in Bern ab, die Milliarden-Steuerdeals zwischen Schweizer Banken und der US-Justiz gesetzlich abzusichern.Schweizer Banken könnten nun bald wieder Prozesse vor US-Gerichten und sogar der Ausschluss vom lukrativen US-Finanzmarkt drohen.…
Angesichts des Steueroasen-GAUs nimmt die Debatte in Deutschland Fahrt auf. Die technischen Gefahren für Vermögensanleger zeigen, dass nichts mehr sicher ist.
Für Steuerhinterzieher ist es der größte Daten-GAU: Anonyme Informanten haben einer internationalen Gruppe von Journalisten ca. 2,5 Millionen Dokumente über Steueroasen zugespielt.
Die "Neue Zürcher Zeitung" befasst sich heute mit dem Ende der Bankgeschäfte einer kleinen Schweizer Bank. Deren Name soll hier keine Rolle spielen, dieses Geschehen an sich ist bereits bemerkenswert. Der Druck aus den USA auf Schweizer Banken scheint immens zu sein. Nachdem das Traditionshaus sich…
Das BVerfG hat sich in zwei Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen eine Haftverschonung gem. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO widerrufen werden kann (2 BvR 720/12, 2 BvR 835/12).
Sollte diese Meldung stimmen, so stellt sich die Frage: Welche Rechtsgrundlage besteht für derartige Kontrollen durch die Stadt Köln ? Diese ist hier u.E. zweifelhaft. Hinweis: Entgegen einer Meldung des Kölner Stadtanzeigers handelte es sich um das Kassenamt der Stadt Köln, nicht um die…
Das Urteil des FG Berlin v. 8.3.2012 setzt sich u.a. mit dem Vorsatz zur Steuerhinterziehung bei Angehörigenmietverträgen auseinander (9 K 9009/08). Als innerer Umstand ist Vorsatz nur aufgrund von Indizien nachzuweisen, wobei das Finanzamt die Feststellungslast trägt.
Zollbeamte haben Schäuble laut einem Bericht der Bild v. 8.10.2012 bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen (versuchter?) Strafvereitelung betreffend Steuerhinterziehung in Höhe von 1,5 Mio Euro angezeigt.
Wenn ein Beschuldigter eine Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Auflage akzeptiert, so sollte zuvor Klarheit bestehen, ob und welche Risiken im steuerlichen Verfahren drohen. Es empfiehlt sich stets die sog. doppelte Verständigung.
Im Zuge der jüngst gekauften SteuerCD´s wird uns als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Köln im Rahmen der Beratungsgespräche immer die Frage nach der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung (sog. Verfolgungsverjährung) und der steuerlichen Verjährung der…
Umsatzsteuer und Steuerhinterziehung haben immer wieder Berührungspunkte. So auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-285/09, "R".
Für Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall erhöht § 370 Abs. 3 AO den Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Der Angeklagte J wurde im November 2010, rechtskräftig seit Juli 2011, wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen hatte J als Geschäftsführer einer in Hamburg ansässigen GmbH, die…
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2011 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Dieses Urteil hat der…
Das FG Niedersachsen v. 23.2.2012 (5 K 397/10) hat ein Sammelauskunftsersuchen im konkreten Fall als unzulässig angesehen. Das FA hatte um Auskunft über sämtliche Verkäufe niedersächsischer Unternehmer (mit einem Jahresumsatzsatz von mindestens 17.500 €) als Drittanbieter über die…
Die Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz Frankfurt a.M. teilte heute mit, dass sie insgesamt gegen zwölf Verdächtige im Alter von 38 bis 77 Jahren wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche ermittele. Letzte Woche wurden 2 Personen festgenommen, die mit Firmenanteilen gehandelt haben. Als Geschäftssitz…
Der BGH hat sich mit Beschluss v. 9.2.2012 zum Delikt der Steuerhehlerei (§ 374 AO) geäußert (1 StR 438/11). Steuerhehlerei kommt in der Praxis z.B. bei dem (ggf. gar gewerbsmäßigen) Ankauf unversteuerter Zigaretten in Betracht.
Das FG München hatte einen Fall zu beurteilen, in dem der Steuerberater eines Rentners aus nicht geklärten Gründen keine Informationen über die Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erhielt. Der Steuerberater war als zuverlässig bekannt. Als die steuerpflichtige Rente dem…
Der BGH hatte sich mit dem vieldiskutierten Beschluss v. 2.12.2008 zur Höhe des Strafmaßes bei Steuerhinterziehung geäußert (50.000/100.000 Euro-Schwellen). Mit dem nun vorliegenden Beschluss v. 5.5.2011 erschwert es der BGH dem Verteidiger, den „besonders schweren Fall“ argumentativ „beiseite zu…
Fraglich war, ob im Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen Lohnsteuerhinterziehung die Höhe der entsprechenden individuellen Einkommensteuer (die von der Lohnsteuer deutlich abweichen kann) maßgebend ist. Dies ist nach Ansicht des BGH nicht der Fall (Beschluss v. 8.2.2011, 1 StR 651/10):
Das LG Saarbrücken hat eine neue Gangart von Strafverfolgungsbehörden abgesegnet: Das Gericht ordnete die sog. DNA-Identitätsfeststellung an, da es sich um Steuerstraftaten von erheblicher Bedeutung gehandelt habe (Gesamtfreiheitsstrafe 4 Jahre), § 81g StPO.
Das JStG 2010 berachte Änderungen für die AO, so z.B. im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung zu Lasten der Haushalte anderer EU-Mitgliedstaaten. Bisher wurde diese Steuerhinterziehung in Deutschland faktisch nicht geahndet, weil die Gegenseitigkeit der Strafverfolgung fehlte. Diese Bedingung ist…
Im Jahr 1993 wurde in der Russischen Föderation (RF) die Steuerpolizei als Nachfolger der Steuerfahndungsämter der Staatlichen Steuerdienste eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist das "Gesetz über die Bundesorgane der Steuerpolizei" v. 20.5.1993.
Der BFH hat sich dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen im Besteuerungsverfahren Vorsatz angenommen werden kann und ob das Finanzamt die Feststellungslast ("Beweislast") trägt.
Gegen einen Durchsuchungsbeschluss des AG Bochum in einem Steuerstrafverfahren, welches sich auf eine Steuer-CD im Fall der LGT Liechtenstein stützte, legte der Betroffene - nach Ausschöpfung des Rechtsweges - Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte keinen Erfolg.
Am 26.10.2010 gab es beim Kölner Rechtsanwaltsverein einen Gesprächsabend mit den Richtern des OLG Köln, welche für die Entscheidungen betreffend Untersuchungshaft zuständig sind.
Der BGH hat mit Urteil v. 16.12.2009 (1 StR 491/09) Stellung zur subjektiven Tatseite eines Beteiligten in einem USt-Karussell genommen (Vorwurf: Steuerhinterziehung durch Beteiligung an dem Karussell).
Wie die DPA und die Zeitschrift Stern heute melden, kauft der Bund zusammen mit dem Land Niedersachsen die Daten-CD, die Baden-Württemberg nicht erwerben wollte.
Bis zum Veranlagungszeitraum 2001 galt bekanntlich das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren. Dieses brachte insbesondere für den im Steuerstrafrecht tätigen Anwalt manche Tücken mit sich.
Es gibt vermehrt gerichtliche Entscheidungen, dass Beamte - selbst wenn sie im Ruhestand sind und eine Selbstanzeige abgegeben haben - unter Umständen disziplinarrechtliche Folgen tragen müssen.
Es ist die Frage
1. ob Deutschland die Daten-CD kaufen darf
2. und ob diese Daten nach einem Kauf steuerlich und/oder steuerstrafrechtlich gegen den Bankkunden verwertet werden dürfen.
Da sich die Frage einer gestuften Selbstanzeige in der Praxis immer wieder stellt, soll hier der Beschluss des BGH aus dem Jahre 2005 nochmals genannt werden (5 StR 118/05).
Die Tageszeitung taz zitiert aus einem BMF-Schreiben v. 5.1.2010, "dass kein Staat oder Gebiet die Voraussetzungen" des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes erfülle.
Zwischen Zivil- und Finanzgerichten besteht im Bereich der USt zur Zeit eine erhebliche Meinungsverschiedenheit mit Auswirkung auf Steuerstrafverfahren
Eine Selbstanzeige samt Steuernachzahlung wird nun bei Erträgen aus sog. schwarzen Fonds nach einem aktuellen Urteil des BFH v. 25.8.09 "preisgünstiger"
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.7.09 einen praktisch wichtigen Aspekt des Steuerstrafverfahrens im Arbeitsrecht beleuchtet (7 Sa 104/09).
Wenn ein Angeklagter rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, so hat er auch dann nicht das Recht auf Wiederaufnahme seines Verfahrens, wenn das Finanzamt nachträglich seine Rechtsauffassung, auf der die Verurteilung beruhte, korrigiert (OLG Zweibrücken, Beschluss v.…
Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 2.7.2009 festgestellt, dass Beweismittel grundsätzlich auch nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung im Strafverfahren verwertet werden können (2 BvR 2225/08).
Das OLG München stellte mit Urteil v. 19.6.08 fest, dass eine falsche persönliche Steuererklärung des Steuerberaters (in eigener Sache) in besonderem Maße geeignet ist, die Achtung und das Vertrauen in einer für das Ansehen des Berufes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (2 StO 2/2008,…
Verschiedene Medien haben über Eckpunkte des neuen DBA Schweiz-USA berichtet, welches nun paraphiert worden ist (vgl. z.B. die Schweizer Zeitung NZZ am 10.8.09). Die Gesetzgebungsorgane beider Staaten müssen noch zustimmen.
Die USA und die Schweizer Bank haben einen Vergleich zur Mitteilung von Kundendaten der Schweizer Bank geschlossen. Die Einzelheiten dieses Vergleichs sind jedoch noch nicht bekannt, wie die NZZ am 10.8.09 mitteilte. Das Zivilverfahren der US-Steuerbehörde gegen die UBS werde bald eingestellt.
Als eine Konsequenz aus der sog. Liechtenstein-Steueraffäre wurde die strafrechtliche Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert.
Eine deutsche Versicherungsgesellschaft bietet ein sog. "U-Haft-Package" an:
Es soll für Führungskräfte eine Ergänzung zum Universal-Straf-Rechtsschutz sein.
Im Besteuerungsverfahren ist im Einzelnen streitig, inwieweit der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt: Darf das Finanzgericht eine Steuerhinterziehung annehmen, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat?
BGH, Urteil vom 12.05.2009, 1 StR 718/08
Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen.
Steuerforderungen des Finanzamtes, die im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren stehen, schließen nach Ansicht des BFH die Restschuldbefreiung nach Insolvenzordnung nicht aus (Urteil vom 19.8.2008, VII R 6/07).
Der BFH stellt mit Urteil vom 19.2.2009 fest:
Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über…
Im Mai 2009 berichteten deutsche Medien, dass Kunden aus Deutschland mit systematischer Hilfe einer Schweizer Großbank Geld in die Schweiz geschleust haben sollen.
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2009 dem Gesetzentwurf für ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in der vom Bundesministerium für Finanzen vorgelegten Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll die Bekämpfung von schädlichen Steuerpraktiken erleichtern und Steuerhinterziehungen verhindern.