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Nachfolge / Privatvermögen

Das Einkommensteuerschuldverhältnis des einzelnen Bürgers als Steuersubjekt beginnt bereits mit der Vollendung der Geburt und endet erst mit dem Tode. Steuerpflichten entstehen hingegen nur dann, wenn auch ein Einkommensteuerobjekt, nämlich eine Summe von Einkünften als Ergebnis von Erwerbstätigkeiten vorhanden ist. Auf dieses Ergebnis der Erwerbstätigkeiten zielt das Beratungsfeld der Steuergestaltung.

Hierbei stehen die natürliche Person und deren steuerlich relevante Einkünfte im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Steuergestaltungsberatung versucht, durch die rechtmäßige Nutzung von Möglichkeiten und Verfahren, die Steuerbelastung von Privatpersonen zu verringern oder besser zu planen.

Gleiches gilt für die steuerlich optimierte Gestaltung einer privaten Vermögensnachfolge. Die Übergabe des Privatvermögens an die nächste Generation bedarf einer gründlichen und professionellen Vorbereitung. Ganz gleich, ob Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder eine steueroptimale letztwillige Nachfolgeregelung treffen wollen. Eine erbrechtlich und steuerrechtlich fundierte Beratung ist an die Stelle obligatorisch. 

Vermögensnachfolge & Privatvermögen: Steuergestaltung und rechtliche Beratung 

Privatpersonen können von einer steuerlichen Beratung im Einkommensteuerrecht bei der beabsichtigten Veräußerung von Betrieben oder Unternehmensbeteiligungen, bei geplanter Aufgabe eines Betriebs, bei der Planung des Wegzugs ins Ausland, bei Erb- und Schenkungssachverhalten sowie der Gestaltung und Berücksichtigung ausländischer Einkünfte profitieren.

Häufig werden steuerliche Pflichten bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen übersehen, so dass es (auch ungewollt) zur Steuerverkürzung oder zur Steuerhinterziehung kommt. Hier kann mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht durch die Nacherklärung und Selbstanzeige inländischer und ausländischer Einkünfte bei den deutschen Finanzbehörden ein Strafverfahren vermieden werden.

Vermögensnachfolge: Kontinuierlich begleiten wir sie bei der steueroptimierten Übergabe Ihres Privatvermögens an Ihre Nachkommen sowohl zu Lebzeiten, aber auch in Vorbereitung auf den Erbfall. Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen in der Vermögensnachfolgeberatung sind unsere Gestaltungen dabei stets rechtssicher, streitvermeidend und steuerrobust. Unsere Beratung im Bereich der Vermögensnachfolge erstreckt sich auf alle damit in Zusammenhang stehenden erbrechtlichen und steuerrechtlichen - insbesondere auch erbschaftsteuerlichen - Aspekte.

Privatpersonen mandatieren uns regelmäßig auch bei (streitigen) Erbauseinandersetzungen und  Testamentsvollstreckungen.

Beratung für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Einkommens- und Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater

Leistungen

Kompetente und individuelle Beratung bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater und Fach-berater insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:

  • Prüfung einer unbeschränkten oder beschränkten Einkommensteuerpflicht
  • Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
  • Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung
  • Vermeidung von steuerlichen Risiken bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern an das eigene Unternehmen (beispielsweise im Fall der Betriebsaufspaltung)
  • Steuerliche Gestaltung von Investitionen im privaten Bereich, insbesondere bei Immobilien im In- und Ausland
  • Gestaltung nichtgewerblicher Beteiligungsmodelle, beispielsweise als (typisch) stille Gesellschaft
  • Beratung und Gestaltung bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die im Privatvermögen gehalten werden
  • Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge unter steuerlichen Aspekten
  • Nießbrauchgestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Stiftungen und Family Offices
  • Bewertung von Privatvermögen (beispielsweise Grundstücke) nach steuerrechtlichen Vorgaben
  • Laufende steuerliche Beratung von vermögenden Privatpersonen, insbesondere auch bei Fragen des Internationalen Steuerrechts (z.B. bei Planung eines Wegzugs ins Ausland)

Vorteile

Privatpersonen und Unternehmensinhaber vertrauen unserer Spezialberatung seit vielen Jahren. Die fachübergreifende Expertise im Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht ist auf diesem Beratungsfeld besonders fruchtbar. LHP Rechtsanwälte Steuerberater sind seit zwei Jahrzehnten für Ihre Mandanten weltweit zu Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts tätig. Durch unser internationales Netzwerk können wir zusätzlich Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland hinzuziehen oder vermitteln. 

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

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