Das Einkommensteuerschuldverhältnis des einzelnen Bürgers als Steuersubjekt beginnt bereits mit der Vollendung der Geburt und endet erst mit dem Tode. Steuerpflichten entstehen hingegen nur dann, wenn auch ein Einkommensteuerobjekt, nämlich eine Summe von Einkünften als Ergebnis von Erwerbstätigkeiten vorhanden ist. Auf dieses Ergebnis der Erwerbstätigkeiten zielt das Beratungsfeld der Steuergestaltung.
Hierbei stehen die natürliche Person und deren steuerlich relevante Einkünfte im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Steuergestaltungsberatung versucht, durch die rechtmäßige Nutzung von Möglichkeiten und Verfahren, die Steuerbelastung von Privatpersonen zu verringern oder besser zu planen.
Gleiches gilt für die steuerlich optimierte Gestaltung einer privaten Vermögensnachfolge. Die Übergabe des Privatvermögens an die nächste Generation bedarf einer gründlichen und professionellen Vorbereitung. Ganz gleich, ob Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder eine steueroptimale letztwillige Nachfolgeregelung treffen wollen. Eine erbrechtlich und steuerrechtlich fundierte Beratung ist an die Stelle obligatorisch.
Privatpersonen können von einer steuerlichen Beratung im Einkommensteuerrecht bei der beabsichtigten Veräußerung von Betrieben oder Unternehmensbeteiligungen, bei geplanter Aufgabe eines Betriebs, bei der Planung des Wegzugs ins Ausland, bei Erb- und Schenkungssachverhalten sowie der Gestaltung und Berücksichtigung ausländischer Einkünfte profitieren.
Häufig werden steuerliche Pflichten bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen übersehen, so dass es (auch ungewollt) zur Steuerverkürzung oder zur Steuerhinterziehung kommt. Hier kann mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht durch die Nacherklärung und Selbstanzeige inländischer und ausländischer Einkünfte bei den deutschen Finanzbehörden ein Strafverfahren vermieden werden.
Vermögensnachfolge: Kontinuierlich begleiten wir sie bei der steueroptimierten Übergabe Ihres Privatvermögens an Ihre Nachkommen sowohl zu Lebzeiten, aber auch in Vorbereitung auf den Erbfall. Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen in der Vermögensnachfolgeberatung sind unsere Gestaltungen dabei stets rechtssicher, streitvermeidend und steuerrobust. Unsere Beratung im Bereich der Vermögensnachfolge erstreckt sich auf alle damit in Zusammenhang stehenden erbrechtlichen und steuerrechtlichen - insbesondere auch erbschaftsteuerlichen - Aspekte.
Privatpersonen mandatieren uns regelmäßig auch bei (streitigen) Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckungen.
Kompetente und individuelle Beratung bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater und Fach-berater insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:
Privatpersonen und Unternehmensinhaber vertrauen unserer Spezialberatung seit vielen Jahren. Die fachübergreifende Expertise im Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht ist auf diesem Beratungsfeld besonders fruchtbar. LHP Rechtsanwälte Steuerberater sind seit zwei Jahrzehnten für Ihre Mandanten weltweit zu Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts tätig. Durch unser internationales Netzwerk können wir zusätzlich Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland hinzuziehen oder vermitteln.
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