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Informationsaustausch mit Liechtenstein

Liechtenstein schließt sich dem globalen Standard zum automatischen Auskunftsverkehr an

Der neue globale Standard für den automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte (AIA) setzt sich immer weiter durch. Auch Liechtenstein konnte dem internationalen politischen Druck nicht länger Stand halten und hat sein Bankgeheimnis preisgeben müssen.

1. Was geschieht im Moment?

Liechtenstein hat die Weichen für eine Teilnahme an dem neuen globalen automatischen Informationsaustausch (AIA) gestellt. Auch Liechtenstein wird den neuen Standard AIA der umsetzen. Hierzu hat Liechtenstein interessierten Staaten und der EU Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch nach diesem neuen globalen Standard angeboten.

Nun hat die Liechtensteiner Regierung mit Datum vom 12.6.2015 das Gesetzgebungsverfahren einen wesentlichen Schritt vorwärts gebracht, indem sie einen sog. Vernehmlassungsbericht erarbeitet hat zu einem „Gesetz über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz)“. Dieses AIA-Gesetz soll – so die politische Absicht – im Jahr 2015 beschlossen werden.

2. Wie ist der Fahrplan in Liechtenstein?

Für ausländische Bankkunden wird Liechtenstein nach Abschluss entsprechender o.g. AIA-Abkommen mit ausländischen Staaten voraussichtlich erstmals im Laufe des Jahres 2017 rückwirkend für das Kalenderjahr 2016 Daten austauschen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Schweiz und Liechtenstein – wie in vielen Rechtsfragen üblich – auch hier zeitlich abstimmen.

Hinweis: Innerhalb dieses Zeitfensters bietet es sich an, dass sich Kapitalanleger, welche bisher keine Selbstanzeige abgeben haben, über die Möglichkeiten einer Selbstanzeige beraten lassen. Ob dann tatsächlich eine Selbstanzeige abgegeben wird, ist dann die persönliche Entscheidung des Betroffenen.

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