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Strafverteidigung bei Kreditbetrug und allgemeinem Betrug / Wirtschaftsbetrug

Oft zeigt unsere Praxis als Strafverteidiger, dass Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren gegen eine Mehrzahl von Vorwürfen verteidigt werden müssen. So wird beispielsweise in vielen Fällen der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Subventionsbetrugs mit weiteren Vorwürfen, wie etwa des Kreditbetrugs oder Betrugs, begleitet. Die Strafakten sind in der Regel entsprechend umfangreicher als zum Beispiel bei einem bloßen Ladendiebstahl. Die Ermittlungsbehörden sind zudem oft in Wirtschaftsstrafsachen besonders geschult und es werden besondere Ermittlungsbehörden tätig. So gibt es etwa bei den Staatsanwaltschaften besondere Schwerpunkte für Wirtschaftsstrafsachen.

Bereits diese Besonderheiten zeigen, dass die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, wie zum Beispiel Kreditbetrug oder Betrug, ein besonderes Vorgehen der Verteidigung erfordert. Hierzu zählt nicht nur ein entsprechendes Wissen von den Abläufen in der Behörden- und Gerichtspraxis, sondern auch die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und die Ausarbeitung einer effektiven Verteidigungsstrategie. Zudem sind auch in manchen Fällen zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen den Beschuldigten im Blick zu behalten. Die Verfahren sollten möglichst insgesamt koordiniert werden.

Informationen und Hinweise zum Thema Kreditbetrug

1. Unterschiede zwischen Kreditbetrug und Betrug

2. Voraussetzungen eines Kreditbetrugs

3. Tätige Reue („Rücktritt“)

4. Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

Verteidigung im Steuerstrafverfahren wegen Kreditbetrug

Nach der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Kreditbetrugs oder allgemeinen Betrugs sollte eine Verteidigungsstrategie aufgestellt werden. Hierzu gehört als wichtiger Schritt zunächst die Aktenkenntnis durch Akteneinsicht. Die Kommunikation mit den Behörden geschieht optimalerweise allein durch den Verteidiger. Es sollte gesehen werden, dass die Vollendung bei Kreditbetrug im Einzelfall bereits durch die Angabe unzutreffender Angaben eintreten kann. Oft sind mit dem Vorwurf des Kreditbetrugs auch weitere Vorwürfe z.B. wegen Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung verbunden. In vielen Fällen können auch zivilrechtliche Schadenersatzklagen drohen. Ziel muss es sein, in allen Verfahren ein optimales Ergebnis zu erzielen und die Verfahren möglichst zu koordinieren.

Leistungen

  • Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden wie z.B. der Staatsanwaltschaft
  • Austausch mit Ihrem laufenden Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen Beratern
  • Soforthilfe bei einer Hausdurchsuchung
  • Effektive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess nach einer Anklage
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzklagen wegen Kreditbetrug, Subventionsbetrug oder allgemeinem Betrug

Vorteile

  • Langjährig bestehendes Team aus erfahrenen Strafverteidigern insbesondere auch in Wirtschaftsstrafsachen
  • Mehrfachqualifikationen als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • weitreichende Erfahrungen im Strafprozess und im Umgang mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten
  • durch professionelle Schulungen und Fortbildungen stets auf dem neusten Stand hinsichtlich der Entwicklung neuer Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • psychologisches Know-How und Fingerspitzengefühl im Umgang mit schwierigen Situationen mit Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten

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