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Banken: Bundesfinanzminister will Sammel-Abfragen

Sammel-Abfragen an Banken auf der politischen Agenda

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat in einem Zehn-Punkte-Plan vorgeschlagen, Sammel-Abfragen bei Banken zu ermöglichen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der Plan zielt auf die Aufdeckung von sog. Briefkastenfirmen bzw. Stiftungen und bisher nicht erklärten Einkünften. Wenn sich der Bundesfinanzminister durchsetzt, müsste die Bank bei einem konkreten Verdacht dem Fiskus alle Kunden nennen, für die sie Kontakte zu einer Offshore-Firmen vermittelt hat.

Hinweis LHP Rechtsanwälte: Unklar ist, ob der Bundesfinanzminister hier eine Gesetzesänderung anstrebt oder eine Verwaltungsanweisung erlassen möchte. Unseres Erachtens kann die aktuelle Rechtslage nicht so extensiv ausgelegt werden, wie es die politische Verlautbarung im Moment suggeriert. Es müssen nachweisbare Tatsachen für den begründeten Anlass bestehen, dass Einkünfte nicht besteuert worden sind. Ein Generalverdacht verbietet sich. Zudem kann allein aus einer "Briefkastenfirma" nicht geschlussfolgert werden, dass und welche Einkünfte erzielt worden sind und ob ggf. die Freibeträge für Kapitaleinkünfte überschritten wurden.

Bankgeheimnis gem. § 30a AO soll kippen

Diesem Plan zufolge soll außerdem das steuerliche Bankgeheimnis kippen. Die Regelung gem. § 30a AO (Schutz von Bankkunden) verbietet bisher Betriebsprüfern ihre Zufallsfunde über verdächtige Konten einer Bank an die Finanzverwaltung zu melden.

Steuerhinterziehung soll verschärft bestraft werden

Als dritten Punkt will der Bundesfinanzminister erreichen, dass das Strafrecht im Fall von Steuerhinterziehung verschärft wird. Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen will Schäuble künftig als „besonders schwere Steuerhinterziehung“ deklarieren. Damit würde im Einzelfall die strafrechtliche Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden und das Strafmaß bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe betragen.

Die praktische Erfahrung der Steueranwälte von LHP aus Köln zeigt, dass Selbstanzeigen in vielen Fällen rechtssicher und geräuschlos möglich sind. Im Einzelfall sollten die Voraussetzungen bedacht und die etwaigen Sperrgründe (wie z.B. Tatentdeckung) besprochen werden.

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