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Panama Papers: Politik begrüßt Prüfung durch Bankenaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldet, dass sie etwaige Verbindungen deutscher Banken zu Briefkastenfirmen in Panama besonders gründlich unter die Lupe nehmen überprüfen möchte. Nach verschiedenen Medienberichten hätten mehrere Institute der Bafin gegenüber eingeräumt, für Kunden in der Steueroase Panama aktiv gewesen zu sein. Dies führt nun auch angesichts des öffentlichen Interesses dazu, dass die Aufsicht besonders gründlich prüfen wird.

Wie wird die Bankenaufsicht prüfen?

Anders als üblicherweise will die BaFin diesmal nicht nur Wirtschaftsprüfer zu den Banken beordern und die verdächtigen Geschäfte vor Ort untersuchen lassen. Vielmehr führt der für die Bankenaufsicht zuständige Exekutivdirektor aus: „Wir wählen da einen völlig neuen Ansatz und lassen uns alle Originaldokumente von den Instituten schicken und werten sie im eigenen Haus aus“, so die BaFin. In diesem Fall habe es die BaFin für angemessen gehalten, die Originaldokumente selbst zu prüfen. Diese kritischere Prüfung könnte auch für künftige Fälle gelten. Die Bankenaufsicht prüft, ob die bisherigen Untersuchungsmethoden bei Geldwäsche der richtige Weg sind.

Die Politik macht Druck - BaFin gefordert

Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Gerhard Schick, begrüßte die akribischere Vorgehensweise der Aufsichtsbehörde. Er sagte: „Die BaFin darf sich nicht auf die Berichte von Wirtschaftsprüfern verlassen, die von den Prüflingen für diese Berichte bezahlt werden, sondern muss mit eigenem Personal eigene Prüfungen vornehmen, wenn sie Banken und Unternehmen auf Augenhöhe begegnen will“. Hintergrund: Banken und ihre Leitungspersonen werden seit einiger Zeit generell einer genaueren Prüfung ausgesetzt bzw. bei etwaigem Fehlverhalten drohen schneller höhere Sanktionen.

LHP kann naturgemäß keine weitergehenden Sachinformationen aus den Panama-Papers geben, da auch wir nur die Medienberichte kennen. Eine andere Frage ist es, ob Betroffene ggf. eine Selbstanzeige abgeben und welche Voraussetzungen hierzu bestehen. Dies kann nur im Einzelfall besprochen werden, da die Wirksamkeitsbedingungen einer Selbstanzeige vielfältig sind.

Panama Papers: Welche Gefahren drohen?

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