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Haftung bei Steuerhinterziehung: Gilt der Grundsatz der anteiligen Tilgung?

Gilt der Grundsatz der anteiligen Tilgung auch bei Haftung gem. § 71 AO wegen Steuerhinterziehung? RA Dirk Beyer nimmt Stellung zur Frage, ob der Haftende sich auf den Grundsatz der anteiligen Tilgung berufen kann.

Der BFH hat für den Fall der Steuerhehlerei gem. § 374 AO festgestellt, dass der Grundsatz der anteiligen Tilgung nicht bei einer Haftung gem. § 71 AO anwendbar sei (BFH, Urteil vom 23. 4. 2014 - VII R 41/12, BStBl 2015 II S. 117). Umstritten ist, ob diese Sichtweise auch auf den allgemeinen Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO als Haftungsgrund i. S. des § 71 AO angewandt werden kann. Finanzbehörden sehen dies vermehrt so. Rechtsanwalt Dirk Beyer unserer Sozietät widerspricht dieser Sichtweise in seinem Fachbeitrag in NWB Nr. 5/2016, S. 330. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH sein o.g. Urteil für den weiteren Fall der Steuerhinterziehung versteht.

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