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Umsatzsteuer-Nachschau

Steuerberatung und Rechtsberatung zur Umsatzsteuer-Nachschau: LHP Rechtsanwälte begleiten Mandanten als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei Prüfungen durch das Finanzamt.

Im Rahmen der Einführung des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes, das mit Wirkung zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde auch die sogenannte "Umsatzsteuer-Nachschau" in § 27 b Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführt. Dem Gesetz ging die Erkenntnis der Steuerbehörden voraus, dass sich das Umsatzsteueraufkommen bei einigen Wirtschaftszweigen in Richtung eines Totalausfalls entwickelte. So wurden etwa im Baugewerbe im großen Stil Scheinrechnungen oder Abdeckrechnungen in Köln, Berlin und anderen Großstädten geschrieben oder Warenbewegungen mit dem Ziel einer Vorsteuererschleichung fingiert, sogenannte "Umsatzsteuer-Karusselle".

Definition der Umsatzsteuer-Nachschau, Rechtsschutz und Selbstanzeige

1. Was ist eine Umsatzsteuer-Nachschau?

2. Welche Befugnisse besitzt das Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau?

3. Dürfen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau auch Wohnräume betreten werden?

4. Was passiert beim Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung?

5. Darf im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau zu einer Betriebsprüfung übergegangen werden?

6. Dürfen aufgrund einer Umsatzsteuer-Nachschau Kontrollmitteilungen gefertigt werden?

7. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen betroffenen Unternehmern zur Verfügung?

8. Umsatzsteuer-Nachschau und Selbstanzeige

9. Wenn der Steuerprüfer unangemeldet an der Tür klingelt…

LHP Rechtsanwälte und Steuerberater 
„Kleine“ Betriebsprüfung ohne Ankündigung oder „Steuerfahndung“ ohne Anfangsverdacht: Unsere Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater in Köln hilft Ihnen bei einer Umsatzsteuer-Nachschau.

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