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Steuerfahndungsprüfung: Durchsuchung Steuerfahndung

Soforthilfe und Rechtsberatung bei Steuerfahndungsprüfung

Die Steuerfahndung kommt zumeist überraschend. Sie können jetzt Fehler vermeiden, indem Sie unverzüglich einen unserer Verteidiger einschalten. Die Verteidigung beginnt - anders als in anderen Strafrechtsfällen - sofort. Der Steuerfahnder sollte von Beginn an unter dem Eindruck ermitteln, dass alle seine Tätigkeiten überprüft werden. In Steuerstrafverfahren sollte daher so früh wie möglich ein versierter Verteidiger hinzugezogen werden, um eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Denn in vielen Fällen kann bereits zu Beginn des Verfahrens der Grundstein für spätere Strafmilderungsgründe gelegt werden.

Der mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbundenen Belastung unserer Mandanten tragen wir Rechnung, indem wir diese Verfahren diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen führen. Dies insbesondere im Anschluss an eine psychisch sehr belastende Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung. In dieser Zeit tritt oft eine für den Mandanten nur schwer zu ertragende scheinbare Ruhe ein, in der die Steuerfahnder die beschlagnahmten Unterlagen auswerten. Wir sind mit solchen Situationen vertraut und stehen Ihnen beratend zur Seite.  

  • Häufig hilft schon die Erkenntnis, dass im Steuerstrafverfahren die Uhr nicht gegen, sondern für den Mandanten tickt. Die nach einer Durchsuchung oft sehr starke Identifizierung des Fahnders mit dem Fall und die hiermit verbundenen Emotionen lassen nach. Gleichzeitig steigt der Erledigungsdruck. Beides fördert die Einigungsbereitschaft auf Seiten der Finanzverwaltung.
  • Selbstverständlich erläutern wir Ihnen den voraussichtlichen Ablauf des Verfahrens. Einem „Davonlaufen der Phantasien“ in dieser Phase der scheinbaren Ruhe und Ungewissheit versuchen wir vorzubeugen, indem wir mit Ihnen besprechen, was Ihnen im schlimmsten Fall voraussichtlich drohen kann und erläutern die Möglichkeiten für eine Selbstanzeige.

Unsere Tipps wie Sie sich im Falle einer Steuerfahndungsprüfung verhalten sollten:

1. Ernstfall Steuerfahndung - Bewahren Sie Ruhe!

2. Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr in Verzug?

3. Vermeiden Sie Außenwirkungen

4. Was dürfen die Fahnder?

5. Schweigen ist Gold!

6. Lassen Sie die Fahnder nicht allein

7. Bestehen Sie auf eine Beschlagnahme

8. Dokumentation ist wichtig

Die Checkliste für den Ernstfall Steuerfahndung in der Übersicht:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
  3. Erfassen Sie die Namen der Fahnder.
  4. Verständigen Sie Ihren Rechtsanwalt/Steuerberater.
  5. Vermeiden Sie Aufsehen. Bitten Sie die Fahnder in einen separaten Raum.
  6. Geben Sie keine Erklärungen zur Sache ab.
  7. Lassen Sie die Fahnder nicht allein.
  8. Geben Sie Unterlagen nicht freiwillig heraus. Bestehen Sie auf eine Beschlagnahme. Kopieren Sie die Unterlagen, die zur Aufrechterhaltung Ihres Geschäftsbetriebes erforderlich sind.
  9. Fordern Sie ein detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis.
  10. Erstellen Sie nach der Durchsuchung ein Gedächtnisprotokoll.

Anwaltliche Leistungen bei Steuerdelikten

LHP Rechtsanwälte stehen Ihnen im Rahmen steuerrechtlicher Beratung wie steuerstrafrechtlicher Aufklärung im Zusammenhang mit Steuerdelikten zur Verfügung, übernehmen anwaltliche Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen und verteidigen Sie gegenüber Finanzbehörden und Gerichten.

Kontaktieren Sie uns gerne via Kontaktformular oder rufen Sie uns an - in besonders dringenden Fällen, etwa bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung, steht Ihnen auch außerhalb unserer Bürozeiten unsere Notrufnummer zur Verfügung.

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Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

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