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Herkunftsnachweis und Meldepflichten für Kryptowährungen

Vermögensbestätigung nach Geldwäscheverdachtsmeldung

Banken und Kryptobörsen erfragen in letzter Zeit vermehrt bei ihren Kunden die Herkunft der Mittel, um Ein- und Auszahlungen in Fiatgeld (Euro, Dollar oder anderen offiziellen Währungen) auf den Konten des Kunden nachvollziehen zu können. Die Nachfragen häufen sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Auscashen von Kryptowährungen. Hintergrund dieser Anfragen sind Geldwäschepräventionsvorschriften.

Banken und Handelsbörsen als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken sowie Dienstleister, die den Umtausch von Kryptowährungen in FIAT-Währungen und umgekehrt ermöglichen,  zur unverzüglichen Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, dass

  • der Vertragspartner nicht offenlegt, ob er für einen sog. wirtschaftlich Berechtigten handelt,
  • der Vermögenswert aus einer illegalen Aktivität stammt,
  • der Vermögensgegenstand oder eine Transaktion in einem Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht

Die Höhe der Transaktion bzw. der Wert der Kryptowährung sind in diesem Zusammenhang nicht von entscheidender Bedeutung. Geldwäscheverdachtsmitteilung können bereits bei kleineren Einzelsummen ausgelöst werden.

Geldwäscheverdacht Kryptowährung – Kontensperrung und strafrechtliche Folgen

Zuständige Stelle für die Entgegennahme der Geldwäscheverdachtsmitteilungen ist die Financial Intelligence Unit (FIU). Diese gibt die Meldungen sodann weiter an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft bzw. das örtlich zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde schreiben den jeweiligen Betroffenen an und erbitten Auskunft. Häufig werden auch (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegenüber Betroffenen eingeleitet.

Ergeht eine Geldwäscheverdachtsmitteilung erfolgt in der Regel eine Kontensperrung durch die Bank. Die Behörde kann darüber hinaus ein strafrechtliches Verfahren aufgrund des Geldwäscheverdachts einleiten!

Meldung und Herkunftsnachweis für Kryptowährungen

Um Geldwäscheverdachtsmitteilungen und Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden, bietet es sich an,

  • die Bank über Kryptotransaktionen vorab zu informieren,
  • der Bank einen sog. Herkunftsnachweis vorzulegen.

Eine vollständige und rechtssichere Aufarbeitung aller Kryptodaten ist die Voraussetzung für einen validen Herkunftsnachweis. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und vollständigen Aufarbeitung aller relevanten Daten und beraten zu Risiken hinsichtlich steuerlicher und strafrechtlicher Folgen beim Verdacht auf Geldwäsche mit Kryptowährungen. Nicht immer bedarf es eine vollständigen Herkunftsnachweises, vielen Mandanten geht es lediglich um eine Vermögensbestätigung als Nachweis ihres Kryptovermögens zur Meldung bzw. Vorlage bei Banken oder Behörden.

Leistungen

Wir erstellen sogenannte Herkunftsnachweise und vertreten Sie im Einspruchs- und im finanzgerichtlichen Verfahren sowie gegenüber Strafverfolgungsbehörden.

  • Erstellung von Herkunftsnachweisen
  • Beratung zu Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
  • Vorbeugen von Verdachtsmeldungen (Compliance)
  • Kommunikation mit Behörden beim Verdacht auf Geldwäsche
  • Vertretung im Strafverfahren

Vorteile

  • Fachübergreifende Kompetenzen Steuergestaltung, Steuerrecht und Steuerstrafrecht
  • Spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht

Wir bieten als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht in Köln eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Strafrechts. Jeder unserer Rechtsanwälte verfügt über eine Doppelqualifikation, einige von ihnen waren viele Jahre lang selbst Finanzbeamte. Sie haben stets einen kompetenten Ansprechpartner für Fragen und werden jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens unaufgefordert informiert. 

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