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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es umfasst somit die Regelungen, welche die Kaufleute im Speziellen betreffen. Dies beginnt mit der Frage, ob eine Person oder ein Unternehmen im Handelsregister für jedermann öffentlich einsehbar eingetragen werden darf (sog. Kannkaufmann) oder muss (sog. Istkaufmann). Es betrifft weiter die Frage, welchen Firmennamen ein Kaufmann oder ein Unternehmen wählen kann und wie dieser gegenüber Dritten geschützt werden kann. Umfasst sind auch die kaufmännischen Sondervollmachten, allen voran die Prokura.

Nicht jedem Unternehmer ist bewusst, dass für ihn ein Sonderprivatrecht gilt. Dies kann erhebliche Gefahren mit sich bringen. So sind beispielsweise Erklärungen eines Kaufmanns, die von Privatpersonen schriftlich abgegeben werden müssen, bereits wirksam, wenn der Kaufmann diese mündlich abgibt (Beispiel: Bürgschaft). Dies gilt selbst dann, wenn der Kaufmann nicht im Handelsregister als solcher eingetragen ist und sich seiner Kaufmannseigenschaft womöglich nicht bewusst ist. LHP Rechtsanwälte Steuerberater beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des Handelsrechts.

Aspekte des Handelsrechts und Vertriebsrechts

Kaufleute im Sinne des Handelsrechts

Kaufmannsrecht und Handelsgesetzbuch (HGB)

Handelsvertreter - Spezialform des Kaufmanns

Provisionsanspruch des Handelsvertreters

Vertragshändler und Franchisenehmer

Besonderheiten des kaufmännischen Rechtsverkehrs

Rechtsanwalt für Handelsrecht in Köln

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des Handelsrechts, dem Sonderprivatrecht der Kaufleute. Hierzu gehören die Erstellung, Prüfung und gegebenenfalls die rechtssichere und wirtschaftlich vorteilhafte Beendigung von Verträgen im unternehmerischen Rechtsverkehr, auch mit internationalem Bezug. Dies sind neben Liefer- und Vertriebsverträgen insbesondere Franchise-, Lizenz-, Kooperations- und Know-How-Verträge, aber auch die Gestaltung und regelmäßige Aktualisierung sowie Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Bereich des Vertriebsrechts ist das Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler ein besonderer Schwerpunkt, da in diesem Bereich eine kompetente rechtliche Beratung sowohl auf Unternehmerseite als auch auf Seiten der Handelsvertreter erfahrungsgemäß sehr wichtig ist. Insbesondere die Beendigung von Vertriebsverträgen und die damit verbundene Frage nach Provisions- und Ausgleichsansprüchen führen immer wieder zu erheblichem Streitpotenzial.

Leistungen

  • Gestaltung und Beratung von Handelsvertreterverträgen (Abschlussvertreter / Vermittlungsvertreter)
  • Gestaltung und Beratung bei Vertragshändlerverträgen
  • Einforderung und Abwehr von Provisionsansprüchen 
  • Einforderung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Durchsetzung und Verteidigung gegen Wettbewerbsverbote

Vorteile

  • langjährige Erfahrung als Berater in der handelsrechtlichen Rechtsdurchsetzung
  • rechtliches Know How an der Schnittstelle von Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
  • Ausbildung und Erfahrung als Wirtschaftsmediatoren zur kostengünstigen außergerichtlichen Einigung.

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