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Steuerstrafverfahren gegen Steuerberater: Steuerberaterkammer beachten

Steuerberater geraten verstärkt in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Mandanten oder gar Hinterziehung in eigener Sache.

Die Steueranwälte von LHP weisen in diesen Fällen immer darauf hin, dass auch etwaige Sanktionen der Steuerberaterkammer im Blick behalten werden müssen. Diese Praxis wird durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt:

Der BGH (Senat für Steuerberatersachen) stellte fest, dass ein sog. Deal im Strafprozess grundsätzlich auch für das berufsgerichtliche Verfahren bindend ist. Nur in Ausnahmefällen entfällt die Bindungswirkung gem. § 109 Abs. 3 S. 1 StBerG (BGH v. 11.12.2015, Az: StbSt (R) 1/15).

Worüber der BGH entschied:

Ein Steuerberater war wegen Hinterziehung zugunsten seiner Mandanten zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt worden. Dem Urteil lag ein Geständnis des Steuerberaters zugrunde. Dieses hatte er auch unter der Bedingung abgegeben, dass ein weiteres Steuerstrafverfahren eingestellt wurde (dies geschah auch). Hierbei handelte es sich um eine sog. Gesamtlösung (welche allerdings im Strafprozess unzulässig ist). Anschließend folgte das berufsrechtliche Verfahren der Steuerberaterkammer. Die Beraterkammer bzw. das Berufsgericht und anschließend der BGH sahen den Steuerberater an das Geständnis gebunden. Der Einwand, dass das Geständnis unzutreffend sei, wurde zurückgewiesen. Die Gesamtlösung war zwar rechtswidrig, jedoch war nicht ersichtlich, warum die Verlockungswirkung der Gesamtlösung derart erheblich gewesen war, dass der Wille des Steuerberaters hierdurch unzulässig beeinflusst wurde.

Bereits im Strafprozess vorbeugen!

Der Verteidiger sollte unbedingt im Blick haben, dass sich ein berufsrechtliches Verfahren gegen seinen Mandanten anschließen kann. Im o.g. BGH-Fall hätte die Lösung darin bestanden, bereits das Strafurteil fristgerecht mit der Revision anzugreifen. Der BGH hätte das Strafurteil wegen des Verfahrensfehlers sehr wahrscheinlich aufheben müssen.

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