LHP weist auf aktuelle Rechtsprechung zu Steuer-CDs hin:
Medien berichten, dass sich das BVerfG dazu erklärt hat, wo die Grenzen der Durchsuchungen aufgrund von Steuer-CDs liegen.
Das BVerfG hat nun mehrere Gerichtsentscheidung für verfassungswidrig erklärt und die Gerichte aufgefordert, bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen die Verhältnismäßigkeit (das "Augenmaß") zu wahren. Das BVerfG hat damit sehr deutlich Position bezogen. Das BVerfG weist darauf hin, dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte die Grundrechte der Bürger beachten müssen und Tatvorwürfe und Beweismittel so beschreiben muss, dass der Betroffene einer ausufernden Ermittlung entgegenwirken kann. Wie in der FAZ v. 28.4.2017 ausgeführt wird, kann der Beschluss des BVerfG als ein Warnsignal verstanden werden. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte vor kurzer Zeit angedeutet, dass die Verwendung von Daten-CDs möglicherweise nicht uneingeschränkt möglich sei.
Hinweis der Steueranwälte von LHP: Die weitere Rechtsprechung als Reaktion auf die aktuellen Entscheidungen des BVerfG bleibt abzuwarten. Möglicherweise werden jetzt mehr Betroffene und Verteidiger Rechtsschutzmöglichkeiten nutzen und manche Richter vorsichtiger sein, bevor sie Durchsuchungsbeschlüsse unterschreiben. Bisher wollten viele Betroffene schlicht "Ruhe" und scheuten langwierige Verfahren. Es stellt sich auch die Frage nach Beweisverwertungsverboten. Z.B. wenn Kontounterlagen aufgrund von rechtsstaatlich unverhältnismäßigen Durchsuchungen gefunden werden.
Unser Sozietät hat bisher umfangreich u.a. auch zum Thema Steuer-CD publiziert, z.B.:
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