Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartInternat. SteuerrechtInternationaler InformationsaustauschSchweiz

Informationsaustausch mit der Schweiz

Die Schweiz wird spätestens für 2017 am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. LHP Rechtsanwälte informieren und bieten Rechtsberatung zur Amtshilfe im Besteuerungsverfahren.

Früher war es undenkbar, dass die Schweiz gegenüber Deutschland Amtshilfe im Besteuerungsverfahren geleistet hätte. Das Schweizer Bankgeheimnis wurde in den letzten Jahren jedoch aufgrund des politischen Drucks weichgespült. Für Selbstanzeigen ist zu beachten, dass die Tatdeckung eine Selbstanzeige sperrt. Als hilfreich erwiesen hat sich oft eine Vorab-Besprechung , um im Einzelfall die Besonderheiten der Selbstanzeige zu bedenken. Ob der Mandant dann eine Selbstanzeige abgibt, entscheidet er dann selbst. LHP Rechtsanwälte helfen dabei, diese in einem zweiten Schritt professionell vorzubereiten.

Rück- und Ausblick zum Informationsaustausch mit der Schweiz

Die Schweiz leistete bis vor kurzer Zeit keine Amtshilfe gegenüber Deutschland. Aktuell beginnt die Schweiz jedoch, globale Auskunftstandards umzusetzen. LHP Rechtsanwälte informieren zur bisherigen Rechtsansicht der Schweiz sowie zu den zu erwartenden steuerrechtlichen Änderungen für Klienten aufgrund des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz zur Einführung des AIA-Standards.

Was bisher geschah: Zur Geschichte der Schweizer Amtshilfe

Aktuell: Schweiz beginnt mit der Umsetzung globaler Auskunftsstandards

Schweizer Amtshilfe wird sich ausdehnen

Der politische Druck auf die Schweiz zur verstärkten Amtshilfe kam bekanntermaßen v.a. aus Deutschland und von der EU. Entsprechend äußerte sich  der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Michael Meister Im Frühjahr 2015:

„Wir begrüßen sehr, dass sich nun die Schweiz und auch Singapur am automatischen Informationsaustausch beteiligen werden. Deutschland hat hierfür früh die Weichen gestellt und sich international für mehr Transparenz stark gemacht. In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, Kapitalerträge aus diesen Ländern vor dem deutschen Fiskus zu verstecken.“

Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz – auch um ihren Marktzugang zu internationalen Finanzplätzen zu sichern – weitgehend kooperieren wird. Die Schweizer Amtshilfe wird sich umso mehr ausdehnen, je mehr sich Standards international  durchsetzen.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte