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2019: Finanzämter bekommen Informationen von ausländischen Banken

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aktuell bekanntgegeben, dass in diesem Jahr mit 102 Staaten Daten zu Kapitaleinkünften automatisiert ausgetauscht werden (BMF-Schreiben vom 28.10.2019). Die endgültige Staatenliste soll bis Ende Juli 2019 bekanntgegeben werden. 

Was passiert nun?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird im Sommer die Daten der ausländischen Bankinstitute erhalten. Hierbei werden die Daten mitgeteilt, die sich aus den multi- und bilateralen Vereinbarungen ergeben. Anschließt leitet das BZSt die Daten an die örtlich zuständigen Finanzämter weiter. Diese werden dann die Steuerakten der betroffenen Steuerpflichtiger überprüfen und ggf. diese nachversteuern. In Einzelfällen sind auch Steuerstrafverfahren möglich.

Was ist zu tun?

Wenn bisher die Einkünfte, Schenkungen und Erbschaften nicht zutreffend erklärt worden sind, kann im Einzelfall besprochen werden, wie eine Legalisierung (Nacherklärung) erfolgen kann. Der Steuerpflichtige kann sich auf diese Weise "Ruhe erkaufen". Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und kann nur in der jeweiligen Situation geprüft werden.

Die Sozietät LHP aus Köln weist darauf hin, dass steuerliche Nacherklärungen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollten. 

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