Das Bundeskabinett hat heute am Mittwoch die Verordnung zur Ausführung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes beschlossen.
Papiertiger:
Es ist noch offen, für welche Länder die Sanktionen konkret gelten sollen. Das Bundesfinanzministeriumhatte hatte zunächst geplant, die Länder im Wege eines Verwaltungsschreibens "im Alleingang" zu bestimmen. Nach Kritik sollen nun auch das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium bei dieser Frage beteiligt werden. Als Steueroasen bezeichnete Länder werden also nur "im Einvernehmen" mit den beiden Ministerien und mit Zustimmung der Länder-Finanzbehörden in einem gesonderten Schreiben veröffentlicht. Diese Regelung zum Einvernehmen wurde heute in der Rechtsverordnung als Bedingung vorgesehen.
Das BMF teilte mit, dass die Liste der Staaten "ohne schuldhaftes Zögern" aufgestellt werde. Das BMF kündigte ferner an, dass mit der Schweiz in diesem Monat Verhandlungen über die Amtshilfe in Steuersachen beginnen werden.
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