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Strafverteidigung bei Untreue

Bei der Untreue gem. § 266 StGB handelt es sich wie bei Betrug um ein Vermögensdelikt. Gegenstand der Untreue können also sowohl das Vermögen als Ganzes als auch einzelne Vermögensgegenstände sein. Für die Untreue ist nicht notwendig, dass der Täter oder ein Dritter tatsächlich durch die Tat bereichert worden ist. Es genügt, dass ein Vermögensschaden eingetreten ist. Im Grundfall der Untreue droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Der Versuch der Untreue ist allerdings nicht strafbar.

Untreue im Wirtschaftsstrafrecht

1. Wirtschaftsstrafrecht

2. Missbrauch der Vermögensbetreuungsbefugnis (§ 266 Abs. 1, 1. Alternative StGB)

3. Treubruchstatbestand (§ 266 Abs. 1, 2. Alternative StGB)

4. Vermögensnachteil

5. Vorsatz

Rechtsberatung und Strafverteidigung beim Vorwurf der Untreue

In der Verteidigungspraxis wegen Untreue zeigt sich immer wieder, dass wir auch auf unsere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht zurückgreifen müssen, um den Vorwurf einer Untreue effektiv überprüfen und die Verteidigung aufnehmen zu können. Auch sollte gesehen werden, dass der Vorwurf der Untreue oft von weiteren Vorwürfen z.B. wegen Subventionsbetrug oder Betrug und Steuerhinterziehung begleitet wird. Wir verfolgen hier eine ganzheitliche Verteidigungsstrategie und nehmen sämtliche Vorwürfe in den Blick.

Leistungen

  • Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden wie z.B. der Staatsanwaltschaft
  • Vertretung vor den Strafgerichten einschließlich den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte
  • Austausch mit Ihrem laufenden Steuerberater
  • Soforthilfe bei einer Hausdurchsuchung
  • Effektive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess nach einer Anklage

Vorteile

  • Langjährig bestehendes Team aus erfahrenen Strafverteidigern insbesondere auch in Wirtschaftsstrafsachen
  • Mehrfachqualifikationen als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • weitreichende Erfahrungen im Strafprozess und im Umgang mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten
  • durch professionelle Schulungen und Fortbildungen stetig auf dem neusten Stand hinsichtlich der Entwicklung neuer Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • psychologisches Know-How und Fingerspitzengefühl im Umgang mit schwierigen Situationen mit Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten
  • langjährige Vortragstätigkeit u.a. als Tagungsleiter von Fachveranstaltungen zum Steuerstrafrecht sowie Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften und Fachkommentaren

Weiterführende Links auf LHP Rechtsanwälte zum Thema

  • Tipps und Hinweise für Verhaltensweisen bei einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen durch die Steuerfahndung bzw. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zollfahndung)
  • Allgemeine Hinweise zur Strafverteidigung bei Subventionsbetrug und Betrug.
  • Rechtsberatung und -vertretung bei sowie Verteidigung im Steuerstrafverfahren.

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