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Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (M&A)

Die Veräußerung eines Unternehmens kann auf vielfältigen wirtschaftlichen oder persönlichen Motiven beruhen. Diese können beispielsweise strategischer, finanzieller oder auch steuerlicher Natur sein.

Der Unternehmenskauf betrifft daher zahlreiche Bereiche des Wirtschaftsrechts und ist mit vielfältigen Fragen aus dem Bereich des Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrechts verbunden. In diesem Beitrag können daher nur die Grundzüge eines Unternehmenskaufs dargestellt werden. Es ist dringend zu empfehlen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine rechtlich sichere und steuerlich optimale Gestaltung der Transaktion zu erreichen.

Aspekte M&A - Mergers & Acquisitions

Was versteht man unter einem Unternehmenskauf?

Wer kann Träger eines Unternehmens sein?

Welche Arten des Unternehmenskaufs werden unterschieden?

Was ist ein Asset Deal?

Was ist ein Share Deal?

Wie wird der Unternehmensverkauf besteuert?

M&A Beratung - Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Bei der Transaktionsberatung stehen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater deutschen und internationalen Unternehmen und deren Inhabern umfassend bei Fragen der Unternehmensfinanzierung, des Beteiligungserwerbs sowie vorbereitender Kapitalmaßnahmen oder Umstrukturierungen zur Seite. Wir können Sie als Verkäufer oder Erwerber bei der steueroptimierten und haftungsrechtlich abgesicherten Abfassung von Unternehmenskauf- oder Unternehmensbeteiligungsverträgen unterstützen und beraten. Unsere hohen Qualitätsmaßstäbe legen wir gleichermaßen beim Verkauf des kleinen Handwerksbetriebs und bei Transaktionsvorhaben größerer Unternehmensgruppen des Mittelstands an. 

Leistungen

  • zivilrechtliche Gestaltung des Unternehmenskaufs bzw. der Transaktion
  • steueroptimale Gestaltung des Unternehmenskaufs bzw. der Transaktion
  • Vertragsvorbereitung und -erstellung
  • Vorbereitende Auslagerung von Pensionszusagen
  • Letter of Intent, Letter of Understanding, Exklusivitätsvereinbarungen etc.
  • Durchführung und Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Durchführung von Due Diligence
  • Unternehmensbewertung (über Kooperationspartner)
  • Management buy out (MBO)
  • Management buy in (MBI)
  • Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen
  • Schaffung von Abschreibungsvolumen (Step-up-Modell)
  • Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung (Unternehmensnachfolge)
  • Kanzlei- und Praxisübergabe
  • Aufnahme eines Partners in Sozietäten/Praxen
  • Garantien und Gewährleistungsrechte

Kontaktformular

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