Existierende Gesellschaftsverträge sollten in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen einer Überprüfung unterzogen werden. Dies gilt insbesondere vor und nach der Übertragung von Anteilen, vor einer Hochzeit, wenn Kinder hinzutreten oder das Unternehmen sich neu ausrichtet.
Auch die Rechtslage kann sich geändert haben und Vertragsklauseln hierdurch unwirksam werden. Die Pflege des Gesellschaftsvertrages ist ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit. Wir haben langjährige Gestaltungserfahrung und einen sicheren Blick für die notwendigen Anpassungen. Unsere Gesetzeskenntnisse und Rechtsprechungskenntnisse halten wir durch regelmäßige Fortbildung up to date. Eine regelmäßige anwaltliche Überprüfung des Gesellschaftsvertrages anhand der aktuellen Verhältnisse ist eine hinsichtlich des damit verbundenen finanziellen Aufwandes überschaubare Investition, die sich im Ernstfall um ein Vielfaches wieder auszahlen wird.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater haben langjährige Erfahrung bei der Gestaltung Gesellschaftsverträgen und veröffentlichen hierzu regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und Kommentaren. Unser Wissen um den Stand der Rechtsprechung ist daher immer auf neuestem Stand und sichert Sie daher davor, mit unüberlegten Klauseln oder Klauseln, die die einschlägige Rechtskenntnis vermissen lassen, ihr Unternehmen zu gefährden. Gesellschaftsverträge sind das Fundament einer Unternehmung und müssen auch bei harten Konflikten standhalten können bzw. eine Gefährdung des Unternehmens vermeiden.
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