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Führt BGH-Urteil zur 50.000 Euro-Grenze zur Strafschärfung bei Steuerhinterziehung?

Wenn die Hinterziehung höher als 50.000 Euro pro Tat ist, so handelt es sich bei dieser Steuerhinterziehung um einen sog. besonders schweren Fall gemäß § 370 Abs. 3 AO (so der BGH in seinem Urteil v. 27.10.2015).

RA/StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer (früher Sachgebietsleiter in einer Steuerfahndungsstelle) haben dieses aktuelle Urteil in der Fachzeitschrift NWB kommentiert (NWB 2016 S. 616).

Was bedeutet ein besonders schwerer Fall?

Das Strafgericht hat dann die Möglichkeit, die Strafe aus einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren zu wählen (oder umgerechnet Geldstrafe bei niedrigeren Strafen). Hingegen ist der Strafrahmen bei der "normalen" Steuerhinterziehung "nur" bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Ist dann die Strafe automatisch höher?

Nach Ansicht der Steueranwälte von LHP hat das aktuelle BGH-Urteil keine automatische - zwangsläufige - Auswirkung auf die Höhe der Strafe. Denn das o.g. BGH-Urteil betrifft unseres Erachtens nur den Strafrahmen (bis zu 10 Jahre statt bis zu 5 Jahre), nicht jedoch die Strafzumessungskriterien. Insofern bleibt es nach Ansicht der Steueranwälte von LHP bei den bisher durch den BGH aufgestellten Grenzen (laut bisherigen BGH-Urteilen droht eine Freiheitsstrafe u.U. im Einzelfall ab einem Hinterziehungsvolumen jedenfalls von 100.000 Euro). Ob sich diese Ansicht bestätigt, wird die weitere Rechtsprechung zeigen. Nicht von der Hand zu weisen ist aber der psychologische Faktor: Wenn ein Staatsanwalt eine Hinterziehung in einem besonders schweren Fall anklagt, so schwingt dort natürlich ein besonderer Vorwurf mit. Zudem könnten manche Strafrichter geneigt sein, "mittelschwere" Fälle zunächst auch ungefähr eher in der Mitte des Strafrahmens anzusiedeln (was natürlich unzulässig wäre).

Die Strafverteidigung steht somit vor neuen Herausforderungen. Automatisch höhere Strafen bei Überschreiten der 50.000 Euro-Schwelle sind nach Ansicht der Steueranwälte von LHP unzulässig, sondern müssen im Einzelfall begründet werden. Hier muss dann jeweils die Verteidigung ansetzen.

 

 

 

 

 

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