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Praktische Fragen der Hinterziehung bei Feststellungsbescheiden

Bei Feststellungsbescheiden (Grundlagenbescheiden) stellt sich die Frage, ob diese und/oder auch der Folgebescheid (z.B. Einkommensteuer-Bescheid) ein Taterfolg der Hinterziehung sein können. Diese Frage hat Praxisrelevanz insbesondere bei Publikumsgesellschaften (GmbH & Co. KG) und auch für die Prüfung, welche Tat Gegenstand der Anklage ist und inwiefern ein Strafklageverbrauch eintreten kann.

Beispiel: Der gewerbesteuerpflichtige Unternehmer U erklärt Besteuerungsgrundlagen, die zur Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlusts führen. In dieser Feststellung liegt nach Ansicht des BGH die Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Sinne des § 370 Abs. 1 AO.1 Der BGH begründet seine Ansicht damit, dass eine Besserstellung des Steuerpflichtigen nicht erst durch die tatsächliche Durchführung des Verlustabzugs, sondern bereits durch die Feststellung des Verlusts bewirkt wird.

Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt zu dieser Problematik Praxishinweise für die Verteidigung in der Fachzeitschrift NZWiSt 2017, S. 172 vom 15.5.2017.

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