VerfGH Rheinland-Pfalz v. 24.02.2014 - VGH B 26/13
In Zukunft kann bei einem Ankauf sog. Steuerdaten-CDs von Privatpersonen deren strafbares Verhalten u.U. den Ermittlungsbehörden zugerechnet werden, so dass dann auf dieses Datenmaterial kein Anfangsverdacht für einen Durchsuchungsbeschluss gestützt werden dürfte.
Die Fachgerichte sind gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der Beteiligung staatlicher Stellen an dem konkreten Ankauf darstellt. Fachgerichte werden dem Richtervorbehalt nur gerecht, wenn sie diese Prüfung eigenverantwortlich vornehmen.
Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, die Gerichte, die über einen Durchsuchungsbeschluss entscheiden, hinreichend über die Hintergründe des Ankaufs einer Steuerdaten-CD zu informieren.
Die Entscheidung wird demnächst im AO-StB besprochen.
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