Der Schwerpunkt unserer Rechtsberatung liegt auf der streitvermeidenden Vertragsgestaltung. Doch nicht jeder Fall lässt sich ohne die Einschaltung eines Gerichts lösen und nicht jeder Gegner ist für außergerichtliche Lösungsvorschläge zugänglich. In solchen Fällen setzen wir die Ansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten vor Gericht durch.
Ein Gerichtsprozess beginnt stets mit der Zustellung einer Klageschrift. Der Beklagte kann hierauf erwidern. Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten mit Erfahrung, taktischem Wissen und Fingerspitzengefühl bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen und geben eine realistische Auskunft über die Erfolgschancen einer Klage. „Recht haben heißt nicht Recht bekommen“ ist eine alte Juristenweisheit. Daher prüfen wir vorab, ob die von uns vertretene Partei die Beweismittel in Händen hält, um vor Gericht erfolgreich zu sein. Mit der Zustellung der Klageschrift beginnt eine wichtige – da nicht verlängerbare – Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist muss dem Gericht eine sog. Verteidigungsanzeige zugehen.
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