Im Windschatten zahlreicher anderer politischer Brennpunkte war der Gesetzgeber wieder aktiv und hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Steuerumgehungsbekämpfung auf den Weg gebracht. Anlass waren die sog. "Panama-Papers", so dass sich die Politik zum "Handeln" gezwungen sah.
Verschärft werden Mitteilungspflichten für Beteiligungen im Ausland. Auch sind Mitwirkungspflichten von Banken geregelt worden. Hier drohen ggf. erhöhte Bußgelder bei Verstoß gegen diese Pflichten. Zudem kann sich auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Einzelfall ergeben, wenn der Pflichtverstoß des Bürgers ursächlich mit einer unterbliebenen Steuerfestsetzung zusammenhängt. Eine generelle Betrachtung ist auch hier unzulässig.
Die Steueranwälte von LHP aus Köln verfolgen für ihre Mandanten die aktuelle Rechtslage und weitere Entwicklung.
Rechtsanwalt Dirk Beyer hat zu dem neuen Gesetzesentwurf in der Fachzeitschrift NWB 2016, S. 3583 Stellung genommen aus Sicht des Verteidigers und Steueranwalts.
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