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Amtshilfe: Unklarheit über Bank-Daten der amerikanischen UBS-Kunden

Die USA und die Schweizer Bank haben einen Vergleich zur Mitteilung von Kundendaten der Schweizer Bank geschlossen. Die Einzelheiten dieses Vergleichs sind jedoch noch nicht bekannt, wie die NZZ am 10.8.09 mitteilte. Das Zivilverfahren der US-Steuerbehörde gegen die UBS werde bald eingestellt.

Unklar ist, ob und wie viele Dossiers von US-amerikanischen UBS-Kunden nach dem Vergleich in die USA geliefert werden müssen. Ein wahrscheinliches Prozedere könnte sein, dass die USA ein erneutes Amtshilfeersuchen an die Schweiz stellen, in dessen Rahmen die Schweiz dann den Vergleich umsetzen wird.

Nach geltendem Schweizer Recht dürfen nur Kundendaten bei sog. Abgabenbetrug ausgeliefert werden. Die innerstaatliche Umsetzung des Vergleichs wäre daher ggf. nur mittels juristischer Kunstkniffe möglich.

Verschiedene Quellen nennen Zahlen von 5.000 bis 10.000 Kundendossiers, die in die USA übergeleitet werden sollen. nach anderen Medienberichten sollen es nur einige Hundert sein. Es sollen großenteils anonyme Kundendaten sein, d.h. den USA sind die Identitäten nicht bekannt. Bis vor kurzer Zeit war es in der Schweiz allgemeine Ansicht, dass die Amtshilfe in Steuersachen zwingend die Angabe des Namens des Steuerpflichtigen voraussetzt. Ansonsten handelt es sich um eine nach Schweizer Recht unzulässige "Fishing Expedition". Fraglich ist daher zur Zeit, wie diese juristische Klippe durch die Schweiz umschifft werden kann.

Dem Schweizer Bundesrat wäre es formal möglich, den Rechtsmittelweg für die betroffenen Kunden zu verkürzen, um die Vereinbarung faktisch durchzusetzen, bevor die Kunden sich hiergegen wehren können. Hierbei würde es sich jedoch um eine Rechtsbeugung handeln, die das Vertrauen der ausländischen Anleger erschüttern würde.

Der US-Steuerverwaltung dürfte bereits durch die zur Zeit bestehende Unsicherheit "geholfen" sein, weil (potentielle) Kunden eingeschüchtert werden und ggf. von einer Anlage in der Schweiz abgehalten werden.

Es kann zur Zeit nur abgewartet werden, ob Details der Vereinbarung bekannt werden.

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