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Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Das Institut für Demoskopie Allensbach hat erhoben, dass 82 % der Deutschen im Erbfall juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse hinterlassen wollen. Doch nur 29 % haben durch ein Testament oder einen Erbvertrag Vorsorge getroffen. Hiervon sind nur 3 % juristisch einwandfrei formuliert.

Sowohl bei der Übergabe von Privatvermögen an die nächste Generation als auch bei der Unternehmensnachfolge sind die steuerlichen Folgen meist ein wichtiger Prüfstein einer erfolgreichen Nachfolge. Der Steuergesetzgeber gewährt im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zahlreiche Begünstigungen und Freibeträge, die in vielen Fällen eine vollständig steuerfreie Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation ermöglichen.

Insbesondere im unternehmerischen Bereich ist es von zentraler Bedeutung, die Existenz des Unternehmens nicht durch unabsehbare Steuerbelastungen bei der Übertragung zu gefährden und alle legalen Möglichkeiten der Steueroptimierung zu nutzen. Allerdings ist gerade das Erbschaftsteuerrecht auch durch die Änderungen in den letzten Jahren noch komplexer und undurchsichtiger geworden. Eine schlechte Nachfolgeplanung kann sogar eine existenzbedrohende Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer hervorrufen. Um hier rechtzeitig die richtigen Weichen bei der Nachfolgeplanung schon vor der Übertragung zu stellen, ist eine besondere steuerrechtliche Expertise unentbehrlich.

Vermögens- und Unternehmensnachfolge: steuerliche und steuerrechtliche Aspekte

Wem ist die (steuer-)juristische Regelung der Vermögensnachfolge zu empfehlen?

Warum ist die (steuer-)juristische Regelung der Vermögensnachfolge so wichtig?

Wie kann die Vermögensnachfolge geregelt werden?

Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?

Steuergestaltung und rechtliche Beratung bei Vermögens- und Unternehmensnachfolge

LHP Rechtsanwälte Steuerberater mit den Standorten Köln und Zürich ist eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei mit der Spezialisierung auf die Beratungsfelder Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, einschließlich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Unsere Mandanten können auf mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwälte, Steuerberater und ehemalige Finanzbeamte zurückgreifen. 

Überlassen Sie Ihr Lebenswerk nicht dem Zufall: Mit einer klugen Nachfolgeplanung sichern Sie das Erreichte und legen den Grundstein für die nachfolgende Generation, an diese Lebensleistung anzuknüpfen. Junge Familien sorgen durch eine frühe Nachfolgeplanung für den „Fall der Fälle“ vor und sichern so beispielsweise die Ausbildung ihrer Kinder.

Die Regelung der eigenen Nachfolge ist eine Herausforderung für alle Beteiligten: Wir manövrieren Sie sicher durch alle juristischen Untiefen - insbesondere im Risikodelta aus Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht - und nutzen alle vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung sowohl im Bereich der privaten Vermögensnachfolge als auch bei der Nachfolgeplanung von Unternehmern.

Profitieren Sie von unserem vernetzten Wissen im Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Wir entwickeln maßgeschneiderte Nachfolgekonzepte, die auch bei Ihren Angehörigen Akzeptanz finden werden.   

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