Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartVermögensnachfolgeInternationale Erbfälle

Internationale Erbfälle

Als Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und Fachanwälte für Steuerrecht gehört die Beratung im internationalen Steuerrecht – so auch dem internationalen Erbrecht und Schenkungsteuerrecht – zu unserer täglichen Beratungspraxis. Durch die zunehmende Internationalisierung unserer Lebensverhältnisse kommt es immer häufiger vor, dass Vermögenswerte „über die Grenze“ übertragen werden (müssen), z.B. dann, wenn ausländische Immobilien oder Kapitalanlagen vererbt werden.

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - Internationales Steuerrecht: Seit über zwei Jahrzehnten beraten die Gesellschafter von LHP Rechtsanwälte Steuerberater ausschließlich und konsequent im Steuerrecht, Steuerstrafrecht, streitigem Steuerrecht und den steuerbezogenen Rechtsgebieten des Erb- und Gesellschaftsrechts. Das Internationale Steuerrecht bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt.

Linda Konken informiert zu Internationalen Erbfällen


LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Internationale Erbfälle.

Aspekte internationaler Erbfälle

1. Internationale Erbfälle

2. Welches Erbrecht kommt zivilrechtlich zur Anwendung?

3. Wann kommt es zur unbeschränkten Steuerpflicht?

4. Wann kommt es zur beschränkten Steuerpflicht

5. Was zählt zum Begriff des Inlandsvermögens nach §121 BewG?

6. Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?

7. Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) bei grenzüberscheitenden Schenkungen bzw. Erbschaften

Beratung im internationalen und ausländischen Erbrecht sowie bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen

Gerne unterstützen wir Sie sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich bei der Planung von grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen oder internationalen Erbschaften. So können wir Sie bezüglich des anwendbaren Erbrechts und zu den Besteuerungsrechten der beteiligten Staaten beraten. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen oder nach nationalen Vorschriften (Anrechnung der ausländischen Steuer). Neben den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen, haben wir auch die einkommensteuerlichen Folgen für Sie im Blick und überprüfen gerne die für Ihre Umstände interessanten Entwicklungen der EUGH-Rechtsprechung.

Ebenso übernehmen wir die Erstellung der erforderlichen Schenkung- und / oder Erbschaftsteuererklärungen. Im Streitfall vertreten wir Sie gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Einspruchs- und Klageverfahren.

Darüber hinaus ist eine regelmäßige Überprüfung der vorhandenen Strukturen – oder auch verschiedener Wohnsitze – auf ihre steuerlichen Auswirkungen empfehlenswert – sowohl aus der Sicht des Erblassers/Schenkers als auch aus der Sicht der Beschenkten/Erben - wobei wir Sie selbstverständlich unterstützen können.

Bei internationalen Sachverhalten ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Analyse durch ausländische Berater hinzuzuziehen. Aufgrund unseres großen internationalen Netzwerkes können wir auf eine Vielzahl von Fachkollegen im Ausland zurückgreifen, die bei Fragestellungen des lokalen Steuerrechts vor Ort behilflich sein können.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Abgabe einer sog. Selbstanzeige, wenn diese geboten ist, um bislang unversteuerte Erwerbe nachzuerklären und Straffreiheit zu erlangen.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte