Die Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz Frankfurt a.M. teilte heute mit, dass sie insgesamt gegen zwölf Verdächtige im Alter von 38 bis 77 Jahren wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche ermittele. Letzte Woche wurden 2 Personen festgenommen, die mit Firmenanteilen gehandelt haben. Als Geschäftssitz hatten sie Zypern angeben.
Hierdurch - so der Vorwurf - hätten die Verdächtigen die Steuerpflicht in Deutschland verschleiert und fast eine halbe Milliarde Euro KSt hinterzogen. Es seien in Deutschland keine Steuererklärungen abgegeben worden, so der Leitende Oberstaatsanwalt Günter Wittig.
In diesem Verfahren wird auch die seit 2008 bestehende und aktuell wiederholte Rechtsprechung des BGH zur Hinterziehung in Millionenhöhe eine Rolle spielen, wenn sich der Vorwurf bestätigt. Nach der der Rechtsprechung des BGH, welche die Kanzlei KONLUS im nächsten AO-StB darstellen wird, folgt bei einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 1 Million Euro grundsätzlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
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