Viele unserer Mandantinnen und Mandanten wollen bereits zu Lebzeiten Vermögen entweder auf Ihre Kinder oder zu einem gemeinnützigen Zweck übertragen und nicht bis zum Erbfall abwarten. Während die Übertragung auf eigene Kinder regelmäßig im Wege der Schenkung erfolgt, wird Vermögen an Dritte häufig durch Errichtung einer Stiftung übertragen.
Die Vermögensübertragung und Schenkung zu Lebzeiten hat handfeste finanzielle Vorteile. So kann der Schenker beispielsweise den steuerlichen Freibetrag (gegenüber Kindern derzeit EUR 400.000,00) mehrfach nutzen, wenn zwischen den einzelnen Schenkungen ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren liegt. Eine Schenkung muss dabei nicht immer die endgültige und bedingungslose Weggabe von Vermögen bedeuten. Der Schenkende kann sich Widerrufsvorbehalte einräumen lassen oder mit der Schenkung Auflagen verbinden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Gestaltung individueller Vermögensübertragungen beraten wir Sie umfassend, um Ihre Ziele bestmöglich umzusetzen. Dabei verlieren wir nie die steuerliche Seite der denkbaren Alternativen aus den Augen.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Formulierung von - auch komplizierten und ausführlichen – Vermögensübertragungen, Schenkungen und bei der Errichtung von Stiftungen.
Bei der Planung und Ausführung Ihrer vorweggenommenen Erbfolge unterstützen wir Sie umfassend in allen zivilrechtlichen, stiftungsrechtlichen und steuerlichen Fragen und stellen Ihnen steueroptimierte Instrumentarien und Wege vor. Entscheidend bleibt für uns stets das konkrete Ziel Ihrer Gestaltung, nach dem wir uns jederzeit ausrichten.
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