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Dinglicher Arrest und Vermögensbeschlagnahme

Rechtsschutz gegen den dinglichen Arrest in Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Die Ermittlungsbehörden haben ihre Kompetenz im Bereich der Vermögensabschöpfung (Vermögensbeschlagnahme) durch laufende interne Fortbildung ausgebaut, so dass dingliche Arreste in Steuer- und Korruptionsstrafverfahren vermehrt erlassen werden. Aufgrund der Komplexität der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen stehen Betroffene meist ratlos gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund eines dinglichen Arrests, der soeben ihre Existenz zu ruinieren droht. In diesem Falle ist eine effiziente Unterstützung durch Experten im Steuerstrafrecht empfehlenswert. Ihr Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater in Köln kann in solchen Notsituationen

  • den Betroffenen über die Rechtslage und die Handlungsoptionen beraten,
  • bei Bedarf zügig die entsprechenden gerichtlichen Rechtsmittel einlegen,
  • und im Einzelfall ggf. Amtshaftungsansprüche des Geschädigten gegen die Ermittlungsbehörde durchsetzen, wenn die Vollstreckung evident rechtswidrig ist.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung durch das Zweite Coronahilfe-Gesetz vom 29.6.2020 möchten wir aus diesem aktuellen Anlass besonders auf die zeitlich erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Abschöpfung von Taterträgen (Steuerverkürzungen) hinweisen. Hierzu geben wir unten in Punkt 5 Erläuterungen zum Verständnis dieser neuen und für den Betroffenen oft komplexen Rechtsmaterie. Im Ergebnis können nun im Einzelfall Taterträge bis zu rund 37 Jahre abgeschöpft werden, obwohl die steuerliche Verjährung längst eingetreten ist. Die Steueranwälte von LHP sehen daher auch in dieser Neuregelung ein wichtiges Verteidigungsfeld.

1. Was ist ein dinglicher Arrest?

2. Wie lange ist der dingliche Arrest wirksam?

3. Angriffsmöglichkeiten

4. Richtiger Rechtsbehelf

5. Erweiterte Möglichkeit der Vermögensabschöpfung

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