Die Betriebsaufspaltung ist ein besonderes Rechtsgebilde, welches nur im Steuerrecht existiert. Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann, wenn eine Person oder Personengruppe in zwei Unternehmen ihren geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann (personelle Verflechtung), und wenn dem operativ tätigen Unternehmen von dem nur vermietenden Unternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlassen wird (sachliche Verflechtung), hat die Finanzrechtsprechung angenommen, dass ein einheitliches Unternehmen vorliegt.
In diesem Fall erzielt nicht nur das operativ tätige (Betriebs-)Unternehmen, sondern auch das rein vermögensverwaltende (Besitz-)Unternehmen gewerbliche Einkünfte. Aus dieser steuerrechtlichen Verbindung zweier zivilrechtlich selbständiger Unternehmen ergeben sich zahlreiche steuerliche und bilanzielle Folgen.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit dem steuerlichen Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung. Hierzu gehören die Begründung, die Auflösung oder auch die Sicherung der Betriebsaufspaltung, insbesondere zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge.
Wichtiger Bestandteil unserer Beratungspraxis bei LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Bereich des Unternehmenssteuerrechts und der Unternehmensnachfolge ist die Gestaltungsberatung im Zusammenhang mit der Betriebsaufspaltung. Hier analysieren wir für Sie die Möglichkeiten zur Steueroptimierung der Betriebsaufspaltung beispielsweise durch Veränderungen der Rechtsform oder der Unternehmensstruktur. Wir entwickeln Konzepte zur steuerneutralen Strukturveränderung trotz Betriebsaufspaltung und stellen entsprechende verbindliche Auskünfte beim Finanzamt.
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