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Geldwäsche: Zahl der Verdachtsmeldungen um 29% gestiegen

Das Thema Geldwäsche ist immer noch brandaktuell. Der am 09.07.2019 veröffentlichte Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (kurz: FIU) zeigt deutlich, dass inzwischen eine starke Sensibilisierung stattgefunden hat. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen von 59.845 auf 77.252 erhöht. Dieser Zuwachs um 29% zeigt aus Sicht der FIU, dass „das regulatorische Ziel des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erreicht wird“.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen weiterhin ein großes Problem auf verschiedenen Ebenen dar, zum Beispiel im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Terroristen damit haben, sich und ihre Aktionen zu finanzieren, in Anbetracht dessen, was an Steuerausfällen dem Staat beschert wird und damit letztlich auch allen Bürgern an Schaden entsteht. Vor allem aus dem ersten Grund wurde bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie bereits die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie initiiert. Dass man jedoch mittels dieser Richtlinie, deren Umsetzung zur Folge hatte, dass das Geldwäschegesetz 2017 grundlegend neu geregelt wurde, auf dem richtigen Weg ist, zeigt die steigende Zahl der Verdachtsmeldungen. Das neue Geldwäschegesetz dient vor allem der Transparenz von Geschäften. Die Beteiligten sollen nicht mehr durch Dritte Transaktionen vornehmen können, ohne selbst als sog. wirtschaftlich Berechtigte registriert worden zu sein.

Aus dem Bericht der FIU ist ersichtlich, dass ein Großteil der Verdachtsmeldungen, wie auch in den Vorjahren, aus dem Finanzsektor kommt. Allein aus diesem Bereich gingen 76.137 Meldungen ein. Doch auch Immobilienmakler (Steigerung um knapp 48%), Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen (Steigerung um knapp 69%) und Güterhändler (Steigerung über 70%) gaben mehr Meldungen ab als im Vorjahr. Bei Rechtsanwälten und Notaren haben sich die Zahlen insgesamt nicht verändert.

Bei 58% der eingegangen Meldungen wurden nach Prüfung durch die FIU tatsächlich Anhaltspunkte für Straftaten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gefunden, so dass diese Fälle an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden. Dementsprechend hatte das Prüfungsverfahren der FIU in der verbliebenen Anzahl der Fälle zur Folge, dass diese in das sog. Monitoring der FIU überführt wurden. Durch das Monitoring wird sichergestellt, dass dann, wenn im weiteren Verlauf erneut Verdachtsmeldungen aufkommen, diese mit den bereits vorhandenen Informationen abgeglichen werden können und später, falls sich dann Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, entsprechende Schritte eingeleitet werden können.

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