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Wegzugsbesteuerung (Exit Tax)

Die Gründe, warum manch einer seine Zelte in Deutschland abbricht und in einen anderen Staat verzieht oder einen Zweitwohnsitz im Ausland begründet, mögen vielfältig sein. Ebenso vielfältig können die steuerlichen Konsequenzen sein, die mit einem Wegzug oder der Begründung eines Zweitwohnsitzes einhergehen. Von besonderer Bedeutung ist hier die sogenannte „Wegzugsbesteuerung“, im Internationalen Steuerrecht auch Exit Tax genannt, die die Steuerpflichtigen beim Verlassenen des Landes zur Kasse bittet.

Daher ist bei einem geplanten Wegzug ins Ausland zu empfehlen, fachkundigen Rat durch erfahrene Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht einzuholen, um zu überprüfen, ob ein Fall der Wegzugsbesteuerung droht und, falls dem so ist, Möglichkeiten bestehen, die Besteuerung zu vermeiden. Aus unserer täglichen Arbeitspraxis wissen wir, dass aufgrund der Komplexität des Internationalen Steuerrechts Betroffene häufig gar nicht erkennen, dass sie in eine steuerliche Stolperfalle laufen. Der laufende Steuerberater erfährt dadurch entweder gar nichts von einem möglichen Problem in Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung in Deutschland oder ihm fehlt die praktische Erfahrung mit dieser sehr speziellen Materie. Aus diesem Grund häufen sich in den letzten Jahren Steuerstrafverfahren in Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung mit sehr unangenehmen Konsequenzen, da es häufig um sehr hohe Beträge geht. Meist liegt tatsächlich Unwissenheit in Zusammenhang mit der Exit Tax vor. Hier gilt jedoch die viel zitierte Weisheit: „Unwissenheit schützt vor Strafe/Schaden nicht!“

Hinweise zur Wegzugsbesteuerung

Was versteht man unter dem Begriff „Wegzugsbesteuerung“ bzw. „Exit Tax“?

Warum gibt es die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax)?

Wann kann die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) ausgelöst werden?

Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) bei grenzüberschreitende Schenkungen bzw. Erbschaften

Was wird bei der Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) als fiktiver Veräußerungspreis angenommen?

Löst auch eine nur vorübergehende Abwesenheit die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) aus?

Wie kann die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) vermieden werden?

Wegzugsbesteuerung und Exit Tax innerhalb der Europäischen Union

Gibt es Erleichterungen von der Wegzugsbesteuerung (Exit Tax), auch wenn der Wegzug nicht innerhalb der EU erfolgt?

In welchem Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) steht 50i EStG ?

LHP Rechtsanwälte beraten seit vielen Jahren erfolgreich und praxisnah im Internationalen Steuerrecht rund um die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax)

Seit über zwei Jahrzehnten beraten die Gesellschafter von LHP ausschließlich und konsequent im Steuerrecht, Steuerstrafrecht, streitigem Steuerrecht und den steuerbezogenen Rechtsgebieten des Erb- und Gesellschaftsrechts. Das Internationale Steuerrecht bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt.

Steuerrechtliche Beratung zur Wegzugsbesteuerung

Sollten Sie einen Wegzug ins Ausland planen oder in einer anderen Konstellation mit einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in Berührung kommen, empfehlen wir so früh wie möglich fachkundigen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Internationalen Steuerrecht beraten wir unsere Mandanten tagtäglich in grenzüberschreitenden Fragen des Steuer- und Gesellschaftsrechts, sodass uns die Fallstricke und Tücken der Materie sehr gut bekannt sind. Auch nach Einführung des neuen § 50i EStG bieten sich, je nach Sachverhalt, verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur legalen Steuervermeidung, wie zum Beispiel Formwechsel, Strukturwandel, Einbringung oder Anteilstausch. Im Rahmen unserer individuell angepassten Beratung erörtern wir gemeinsam mit Ihnen den zu beurteilenden Sachverhalt und das weitere steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vorgehen in Bezug auf Ihr Unternehmen und natürlich auf Sie persönlich.

 

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