Das Nießbrauchsrecht ist ein beliebtes Instrument im Bereich von Schenkungen, insbesondere bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen. Es beinhaltet im Kern die Trennung zwischen der formalen Stellung des Eigentümers und der Möglichkeit eines Dritten, das Eigentum zu nutzen.
In seinem häufigsten Anwendungsfall schenkt eine Person ein Mietwohnhaus, aber behält sich per Nießbrauch vor, zu Lebzeiten die Mieten zu vereinnahmen. Es ist aber auch der umgekehrte Fall denkbar, dass die Mieteinnahmen per Nießbrauch zugewendet werden, jedoch die formale Stellung als Eigentümer beibehalten wird. Sowohl der Vorbehaltsnießbrauch als auch der Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen ist häufiger Gegenstand unserer Beratung für Mandantinnen und Mandanten. Entsprechend umfassend ist unser Wissen in zivilrechtlicher wie steuerrechtlicher Hinsicht.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Formulierung von Nießbrauchsregelungen sowohl im privaten wie im unternehmerischen Umfeld. Bei der Gestaltung und Ausführung des Nießbrauchs beraten wir Sie umfassend in dem anspruchsvollen Querschnittsgebiet aus Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht und bedenken dabei sowohl die schenkungssteuerlichen als auch die einkommensteuerlichen Folgen der Nießbrauchsgestaltung.
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