In unserer heute schon weitestgehend globalisierten Welt gehören geschäftliche aber auch private „Cross Boarder“ - Investments über die nationalen Grenzen hinweg zur Tagesordnung. Der Abbau von Zollschranken und die Schaffung von Freihandelszonen (trotz der derzeitigen Gegenbewegung der US-Administration) und die weiter voranschreitende Vernetzung lassen die Welt immer kleiner werden. Die Wege werden immer kürzer und die Kapital- und Investitionsströme fließen schneller denn je – ungeachtet nationaler Grenzen oder nationaler Steuergesetze. Seit vielen Jahren gilt der vielzitierte Satz: „Business goes global, taxes stay local“. Es ist zwar festzuhalten, dass auch die Steuergesetze sich immer häufiger an grenzüberschreitenden Gegebenheiten orientieren, jedoch bleibt es dabei stets bei einem nationalen Blickwinkel. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, denn die Steuergesetzgebung wird jedenfalls bei den Ertragsteuern (z.B. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) von den Nationalstaaten gemacht. Heute und auch in Zukunft werden also bei internationalen Sachverhalten die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Nationalstaaten zu beachten sein.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater helfen als auf das Internationale Steuerrecht spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater (Fachberater für Internationales Steuerrecht) ungewollte steuerliche Überraschungen zu vermeiden. In unserer täglichen Praxis begleiten wir inländische Unternehmen und Privatpersonen in sog. Out-Bound Fällen bei der Planung und steuerlichen Optimierung ihrer internationalen Aktivitäten und Umstrukturierungen, bei Investitionen und Erweiterungen der Geschäftstätigkeit ins Ausland. Bei sog. In-Bound Fällen helfen wir ausländischen Unternehmen und Privatpersonen ihre Tätigkeiten im inländischen Markt steuerlich optimiert zu gestalten.
Privatpersonen können von einer steuerlichen Beratung im internationalen Steuerrecht bei der Planung des Wegzugs ins Ausland, bei internationalen Erb- und Schenkungssachverhalten, der Gestaltung und Berücksichtigung ausländischer Einkünfte sowie bei der Erklärung inländischer Einkünfte durch in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige, profitieren.
Häufig werden steuerliche Pflichten im Inland bei der Gestaltung von Auslandsbeziehungen übersehen, so dass es (auch ungewollt) zur Steuerverkürzung oder zur Steuerhinterziehung kommt. Hier kann mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht durch die Nacherklärung und Selbstanzeige ausländischer Einkünfte bei den deutschen Finanzbehörden ein Strafverfahren vermieden werden.
Kompetente und individuelle Beratung bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:
LHP Rechtsanwälte Steuerberater sind seit zwei Jahrzehnten für Unternehmen und Privatpersonen weltweit zu Fragen des internationalen Steuerrechts tätig. Durch unser internationales Netzwerk können wir zusätzlich Kolleginnen und Kollegen im jeweiligen Land hinzuziehen oder vermitteln.
Im Rahmen unserer Beratung begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens sowie der Lösung möglicher Konflikte mit den Finanzbehörden. Die Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht können Sie durch das Erstellen von Gutachten, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, Erstellen individueller Checklisten, Projektbegleitung und das Erstellen verbindlicher Auskünfte unterstützen.
Selbstverständlich bieten unsere Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht die individuelle Beratung auch auf Englisch an.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535