Bitcoin und andere kryptographische Währungen stehen im Fokus vieler privater Anleger und Unternehmer. Steuerliche Gestaltungen von Transaktionen, Initial Coin Offerings oder Bitcoin-Mining erfordern jedoch besondere Aufmerksamkeit und nicht zuletzt die steuerstrafrechtlichen Aspekte der umsatz- und ertragssteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen legen fachkundige Rechts- und Steuerberatung nahe.
LHP Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie sowohl bei allen steuerlichen Fragen, etwa bei der Ermittlung der Einkünfte, der Erstellung von Steuererklärungen oder hinsichtlich Herkunftsnachweis und Meldepflicht, als auch bei strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen - betreffend die Regulierung von Kryptowährungen und vor allem wenn bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Unsere auf Blockchain und Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat bei steueroptimierenden Gestaltungen sowie im rechtssicherem Umgang mit Bitcoin, Ether und Co zur Seite.
Frühzeitige Beratung empfiehlt sich beim Umgang mit Kryptowährungen wie Bitcoin ebenso wie fachübergreifende Expertise zu Steuergestaltung, Steuerrecht und steuerstrafrechtlichen Aspekten. LHP Rechtsanwälte Steuerberater bieten Steuerberatung und Rechtsberatung für private Anleger wie Unternehmen rund um das Thema Kryptowährungen und sind Ihr Ansprechpartner zu allen Themen rund um die Besteuerung von Bitcoin, Ether und anderen Coins.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht verfügen wir über Erfahrung bei der Steuergestaltung und Rechtsberatung in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowährungen sowie bei Steuerstrafverfahren.
Empfehlenswert ist auch die Facebookgruppe „Kryptowährungen und Steuern“ des Kollegen StB Christian Densch.
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