Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartSteuerstreitKryptowährungen Steuern

Kryptowährungen - Bitcoin und Steuer

Bitcoin und andere kryptographische Währungen stehen im Fokus vieler privater Anleger und Unternehmer. Steuerliche Gestaltungen von Transaktionen, Initial Coin Offerings oder Bitcoin-Mining erfordern jedoch besondere Aufmerksamkeit und nicht zuletzt die steuerstrafrechtlichen Aspekte der umsatz- und ertragssteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen legen fachkundige Rechts- und Steuerberatung nahe.

LHP Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie sowohl bei allen steuerlichen Fragen, etwa bei der Ermittlung der Einkünfte, der Erstellung von Steuererklärungen oder hinsichtlich Herkunftsnachweis und Meldepflicht, als auch bei strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen - betreffend die Regulierung von Kryptowährungen und vor allem wenn bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Unsere auf Blockchain und Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat bei steueroptimierenden Gestaltungen sowie im rechtssicherem Umgang mit Bitcoin, Ether und Co zur Seite.

Rechtsanwalt & Steuerberater Kryptowährungen

Als Experten im Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater auch den Service der Steuerberatung an. Wir bieten das komplette Leistungsspektrum auf dem Gebiet der Distributed Ledger Technologie (Blockchain) an und erstellen für Sie Steuererklärungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Jahresabschlüsse. Wir beraten und vertreten Sie dabei nicht nur im Zusammenhang mit Einkünften aus dem Trading, Lending, Staking, Initial Coin Offering (ICO) und dem Mining von Kyrptowährungen, sondern nehmen auch die Auswertung Ihrer Kryptowallet für steuerliche Zwecke vor.  Auswertungen Ihrer Kryptowallet können dabei anhand von Transaktionslisten in einem auslesbaren Format vorgenommen werden.

Wir sorgen für die steuerliche Beurteilung und Deklaration Ihrer Einkünfte als Privatperson sowie als Unternehmer und vertreten Sie im Streitfall gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Einspruchs- und Klageverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Abgabe einer sog. Selbstanzeige, wenn diese geboten ist, um bislang unversteuerte Einkünfte nachzuerklären.

Leistungen als Steuerberater

  • Erstellung von Steuererklärungen bei Erträgen aus Kryptowährungen
  • Steuerliche Einordnung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen und aus Mining
  • Vertretung / Begleitung von Finanzamtsprüfungen
  • Erstellung von Finanzamtsanfragen und Gutachten im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Erstellung von Herkunftsnachweis für Banken
  • Beratung zu Trading, NFTs, Lending, Staking, Mining, uvm.

Leistungen als Rechtsanwalt (Fachanwalt Steuerrecht) 

  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht
  • Tatsächliche Verständigung mit der Steuerfahndung 
  • Erstellung von Offenlegungen bzw. Selbstanzeigen, Begleitung und Vertretung bei Berichtigung von Steuererklärungen
  • Strafverteidigung bei Hinterziehung von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Vertretung bei (Steuer-)strafverfahren vor Gericht
  • Kryptowährungen und Wegzugsbesteuerung (§ 2 AStG)
  • Herkunftsnachweis und Meldepflichten 

Vorteile

  • Fachübergreifende Kompetenzen Steuergestaltung, Steuerrecht und Steuerstrafrecht
  • Spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht
  • Vortragstätigkeit im Bereich Kryptowährungen
  • Verfasser zahlreicher Aufsätze zum Thema Kryptowährungen

Mehr zu Krypto Steuern und Recht

Flexibiltät bei der Bezahlung!
Gerne können Sie uns auch in Kryptowährungen (wir akzeptieren Bitcoin und Ethereum) bezahlen. Darüber hinaus akzeptieren wir die gängigen Zahlungsmethoden: bar, per Überweisung, Paypal, Visa/Mastercard.

Häufige Fragen zu Kryptobesteuerung

Kryptowährungen am Beispiel Bitcoin

Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen

Besteuerung von Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Kauf und Verkauf von Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Verwendung als Entgelt für Erwerb / Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte