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Kryptowährungen - Bitcoin und Steuer

Bitcoin und andere kryptographische Währungen stehen im Fokus vieler privater Anleger und Unternehmer. Steuerliche Gestaltungen von Transaktionen, Initial Coin Offerings oder Bitcoin-Mining erfordern jedoch besondere Aufmerksamkeit und nicht zuletzt die steuerstrafrechtlichen Aspekte der umsatz- und ertragssteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen legen fachkundige Rechts- und Steuerberatung nahe.

LHP Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie sowohl bei allen steuerlichen Fragen, etwa bei der Ermittlung der Einkünfte, der Erstellung von Steuererklärungen oder hinsichtlich Herkunftsnachweis und Meldepflicht, als auch bei strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen - betreffend die Regulierung von Kryptowährungen und vor allem wenn bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Unsere auf Blockchain und Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat bei steueroptimierenden Gestaltungen sowie im rechtssicherem Umgang mit Bitcoin, Ether und Co zur Seite.

Bitcoin Steuer - Besteuerung von Kryptowährungen

Kryptowährungen am Beispiel Bitcoin

Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen

Besteuerung von Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Kauf und Verkauf von Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Verwendung als Entgelt für Erwerb / Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen

Bitcoin Steuer und Steuerrecht - Anwalt & Steuerberater Kryptowährungen

Frühzeitige Beratung empfiehlt sich beim Umgang mit Kryptowährungen wie Bitcoin ebenso wie  fachübergreifende Expertise zu Steuergestaltung, Steuerrecht und steuerstrafrechtlichen Aspekten. LHP Rechtsanwälte Steuerberater bieten Steuerberatung und Rechtsberatung für private Anleger wie Unternehmen rund um das Thema Kryptowährungen und sind Ihr Ansprechpartner zu allen Themen rund um die Besteuerung von Bitcoin, Ether und anderen Coins. 

Als Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht verfügen wir über Erfahrung bei der Steuergestaltung und Rechtsberatung in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowährungen sowie bei Steuerstrafverfahren.

Leistungen

  • Erstellung von Steuererklärungen bei Erträgen aus Kryptowährungen
  • Steuerliche Einordnung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen und aus Mining
  • Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht
  • Strafverteidigung bei Hinterziehung von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Tatsächliche Verständigung mit der Steuerfahndung 
  • Vertretung bei (Steuer-)strafverfahren vor Gericht
  • Kryptowährungen und Wegzugsbesteuerung (§ 2 AStG)
  • Herkunftsnachweis und Meldepflichten 

Vorteile

  • Fachübergreifende Kompetenzen Steuergestaltung, Steuerrecht und Steuerstrafrecht
  • Spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht
  • Vortragstätigkeit im Bereich Kryptowährungen
  • Verfasser zahlreicher Aufsätze zum Thema Kryptowährungen
     

LHP Rechtsanwälte & Steuerberater publizieren regelmäßig zu den Themen Kryptowährungen und Steuern sowie Steuerrecht:

  • Beyer, Einkünfte aus Bitcoins: Ermittlungen durch Sammelauskunftsersuchen?, NWB 2018, 999 ff.
  • Heuel/Matthey, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen, NWB 15/2018, 1037 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen I – Ertragsteuerliche Beleuchtung von Verkauf, Tausch und Schürfen von virtuellen Währungen, EStB 2018, 263 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen (II) - Spezialfälle und Abgrenzungskriterien zur Gewerblichkeit, EStB 2018, 300 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen, EStB 2018, 342 ff.

Empfehlenswert ist auch die Facebookgruppe „Kryptowährungen und Steuern“ des Kollegen StB Christian Densch.

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