Insbesondere bei Erstberatungen bei Selbstanzeigen möchten viele Mandanten auch aktuelle Informationen zum Informationsaustausch (internationalen Amtshilfe und Rechtshilfe) bekommen. Aber auch bei anderen grenzüberschreitenden Sachverhalten des internationalen Steuerrechts ist der Punkt der Amtshilfe oft eine wichtige Frage unserer Mandanten.
Die Möglichkeiten der Amtshilfe und Rechtshilfe sind mittlerweile ein Spezialgebiet geworden: Verfolgt man die Tageszeitungen und googelt, so besteht oft mehr Unklarheit als Klarheit. Die laufenden Änderungen sind vielfältig, wobei manche Medienmeldungen auch zunächst nur politische Ankündigungen sind, deren tatsächliche Umsetzung ggf. noch dauert oder abweichen kann. Auch dieses Spezialgebiet erfordert Spezialisten, die sich laufend im Rahmen der Beratung mit den praktischen Fragen der Amtshilfe und Rechtshilfe auseinandersetzen. Sollten einmal Spezialfragen zur Amtshilfe oder Rechtshilfe nicht sofort von uns zu beantworten sein, so klären wir diese gerne kurzfristig.
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der internationalen Amtshilfe und Rechtshilfe werden von unseren Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht in Köln und Zürich verfolgt.
Aufgrund des Anliegens unserer Mandanten, auch Informationen zum Informationsaustausch zu erhalten, erklären wir hier wichtige Grundzüge.
Aktuelle Änderungen können sich – wie auch sonst im Steuerrecht - im Bereich der Amtshilfe für einzelne Staaten ergeben. Daher kann eine Erstberatung zur Rechtslage am besten Klarheit schaffen.
LHP Rechtsanwälte haben für Sie die aktuellen Informationen zum Internationalen Informationsaustausch für einzelne Staaten wie Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg zusammengestellt und im Menü unterhalb des Punktes „Internationaler Informationsaustausch“ aufgelistet.
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