LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
RA Dirk Beyer zu aktuellen Aufforderungen zur Erklärung ausländischer Kapitaleinkünfte vor dem Hintergrund erfolgter Urteilen zur Schätzung von Kapitaleinkünften, welche Schätzbescheide aufgrund fehlender oder unzureichender Unterlagen seitens des Finanzamtes aufgehoben hat.
Branchenprüfungen im Tankstellengewerbe führen dazu, dass letztlich jeder Tankstellenpächter/-betreiber durch das Finanzamt geprüft wird. Im Einzelfall kann es zu hohen Schätzungen kommen, die kritisch zu hinterfragen sind (Schätzungsabwehr).
In den Medien wird NRW-Landesfinanzminister Walter Borjans im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer CDs aktuell als "Deutschlands Steuerjäger Nr. 1" gefeiert. Gibt es jedoch tatsächlich Neues zu berichten?
Der EuGH äußerte sich zum Steuerstrafrecht, obwohl er nur in einer umsatzsteuerlichen Frage angerufen worden war. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass sich ein Strafbarkeitsrisiko ergeben könne, wenn nicht ordnungsgemäße Rechnungen verwendet werden.
Der Bundesgerichtshof bestätigt mit aktuellem Beschluss gängige LHP Beratungspraxis: Drohende berufsrechtlichen Folgen (v.a. Berufsverbot) sind strafmildernd im Rahmen der Strafzumessungserwägungen geltend zu machen. RA Kersten zur BGH Entscheidung vom 27.07.2016.
Bundestag stoppt vorläufig den Gesetzesentwurf betreffend des Manipulationsschutz bei Kassen. Unsere Steueranwälte behalten das weitere Gesetzgebungsverfahren und die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zur Kassenprüfung im Blick.
Beihilfe eines Steuerberaters zur Steuerhinterziehung seines Mandanten: Auch Berater geraten in den Fokus der Steuerfahndung. Der BGH hat hierzu aktuell Stellung genommen.
Grundsätzliches zur Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Kassendaten, welche unter anderem Schätzungen bei Betriebsprüfungen begünstigen. Praktische Hinweise und Empfehlungen von RA Dirk Beyer.
Bei der Korrektur von Steuererklärungen des Unternehmens stellt sich immer wieder die Frage, ob vorsorglich (auch) Selbstanzeigen geboten sind. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Praxishinweise in der Fachzeitschrift NWB.
Der Bundesrat hat der Erbschaftsteuerreform heute, am 14.10.2016, seine Zustimmung erteilt. RA Kersten fasst die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfes zur Reform der Erbschaftsteuer zusammen.
Das für alle Unternehmer praxisrelevante Urteil des FG Köln v. 20.9.2016 ist nunmehr in der Datenbank des NWB-Verlags verfügbar. Das Urteil setzt sich mit der Darlegungslast des Finanzamtes zum Wissenmüssen und den Leistungsbeziehungen auseinander.
Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter von Steuerabteilungen geraten in der Praxis verstärkt in den Fokus der Steuerfahndung. Auch der Steuerberater des Unternehmens kann betroffen sein. Praktische Hinweise zum Steuerstrafverfahren in Unternehmen von RA Dirk Beyer.
Berichtigungserklärungen im Unternehmensbereich gem. § 153 AO sind üblich, weisen aber wegen der Gesetzesänderungen im Bereich der Selbstanzeige zahlreiche Fallstricke auf. Unsere RA/StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer haben die Problematik der Berichtigungen im Unternehmensbereich erläutert.
Geht das Finanzamt irrtümlich von einer Hinterziehung und damit einer Selbstanzeige aus, sollte dies nicht akzeptiert werden. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu aktuelle Praxishinweise in der Fachzeitschrift NWB.
Aufgrund der neueren EuGH-Rechtsprechung berufen sich Finanzämter öfter darauf, dass die Eingangsleistung bzw. -lieferung mit einem Steuerbetrug bemakelt sei und der Unternehmer dies wissen musste. Unser RA Dirk Beyer hat im konkreten Fall die Vorsteuer beim Finanzgericht durchgesetzt.
In der Praxis lehnen Finanzämter vermehrt die Berücksichtigung der USt-Vorauszahlung als Betriebsausgabe des Vorjahres bei der Einkommensteuer ab. Das FG Düsseldorf hat nun im Sinne der Finanzverwaltung entschieden. Es bleibt auf den BFH zu hoffen.
Schätzungen durch die Betriebsprüfung kommen nicht immer allein: Manchmal schließt sich ein Steuerstrafverfahren an. Dann sollte der Unternehmer die aktuelle BGH-Rechtsprechung kennen.
Sammelauskunftsersuchen werden bei Finanzämtern immer beliebter. Ein aktuelles BFH-Urteil betrifft erneut diese neue Form der Ermittlung durch Finanzbehörden.
Aufgrund von Kontrollmaterial wie z.B. Erpresserunterlagen oder Steuer-CDs geraten Bürger in den Fokus. Doch dieser Verdacht hinterzogener Einkünfte ist nicht immer zutreffend, wie nun ein FG entschieden hat.
Das OLG Koblenz hat sich zum Kompensationsverbot bei der Umsatzsteuer im Steuerstrafverfahren geäußert. Der Strafrichter muss sich trotzdem in seinem Urteil mit Vorsteuern auseinandersetzen.
Betriebsprüfungen und Einleitungen von Steuerstrafverfahren zeigen: Es besteht keine Rechtssicherheit beim Vorsteuerabzug und der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Ein aktuelles BGH-Urteil zu betrügerischen Umsatzketten wurde von unserem Steueranwalt Dirk Beyer kommentiert.
In den Medien wird teilweise berichtet, dass erst ab 1.1.2020 neue Anforderungen an elektronische Registrierkassen gelten. Dies ist so nicht richtig. Unsere Steueranwälte weisen auf die aktuelle Gesetzgebung hin. Gastronomie und Einzelhandel sollten sich informieren.
In der Praxis haben sich goldene Regeln für Organe, Mitarbeiter und Berater bewährt. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise in der aktuellen Fachzeitschrift NWB BBK.
Nach jüngstem BHF-Urteil sind bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Presseunternehmen verfassungsgemäß. Finanzbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Sammelauskunftsersuchen an andere Personen als die am Steuerverfahren Beteiligten richten.
Das Italmoda-Urteil des EuGH führt bekannterweise zu einschneidenden Rechtsausschlüssen im System der Umsatzsteuer. Der BGH bestätigte diese strenge Sichtweise nun mehrfach, worauf Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift NZWiSt hinweist.
Der BFH schränkt die Möglichkeiten des Finanzamtes ein, den Arbeitgeber wegen Lohnsteuer in Haftung zu nehmen. Die Verjährungsvorschriften sollten stets beachtet werden.
Ein aktuelles Urteil des LG Lüneburg steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH, wonach der Name eines Informanten grundsätzlich nicht zu offenbaren ist. Für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren ergibt sich ein neuer Ansatz.
Bestreitet ein Betroffener, ein Konto im Ausland unterhalten zu haben, so trifft das Finanzamt die Feststellungslast. Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit Urteil v. 20.4.2016 hierzu geäußert.
Die Bundesregierung reagiert auf sogenannte "Panama Papers" und erzielt eine grundlegende Einigung mit den Ländern über konkrete Verschärfungen des Steuerrechts und Strafrechts. Rechtsanwalt Lars Kelterborn kommentiert die nationalen Gesetzesverschärfungen - kippt das Bankgeheimnis in Deutschland?
Das Bundesfinanzministerium weist in seinem Erlass zu § 153 AO auf Abgrenzungen zur Selbstanzeige hin. Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP gibt hierzu Praxis-Hinweise in der Fachzeitschrift NZWiSt Nr. 6/2016.
Der BGH legte die Hürde wieder etwas höher: Ein "Deal" (Absprache im Strafprozess) kann im berufsgerichtlichen Verfahren gegen einen Steuerberater nur im Ausnahmefall angegriffen werden. Der Verteidiger muss bereits im Strafverfahren vorausschauend handeln.
Die Regierungskoalition konnte sich 20.06.2016 auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigen. RA Kersten von LHP Rechtsanwälte zu den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten der Erbschaftsteuerreform 2016.
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Ermittlungsbehörden und Strafrichter die Voraussetzungen einer vGA nicht sorgfältig prüfen und eine vGA unterstellen. Dem schiebt der BGH nun einen Riegel vor.
Das FG Berlin-Brandenburg stellt klar, dass eine tatsächliche Verständigung grundsätzlich auch bei einer Täuschung durch den Steuerpflichtigen bindend ist, aber u.U. durch das Finanzamt angefochten werden kann (FG Berlin-Brandenburg v. 16.7.2015, Az: 13 K 13063/13).
"Service-Stellen Steueraufsicht" sind neu eingerichtete Stellen in der Finanzverwaltung, die Vorfeldermittlungen durchführen und hierzu z.B. Sammelauskunftsersuchen starten.
In der Praxis zeigt sich, dass die Betriebsprüfung bei Taxiunternehmen besondere Fallstricke aufweist. Hier sollten steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu aktuell Praxishinweise gegeben in der Fachzeitschrift BBP (IWW), 2016, Heft 5, S.…
Die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße ist in manchen Fällen eine Lösung. Doch dieses "Angebot" sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Der Verteidiger sollte den Einzelfall mit dem Mandanten besprechen.
Die Finanzminister der Länder betonen erneut ihren Willen, verstärkt gegen internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung durch Auslandskonten oder Briefkastenfirmen vorzugehen. LHP zu aktuellen Entwicklungen und mögliche Maßnahmen der Landesfinanzminister.
Das Finanzministerium NRW hat sich in einem Erlass zu der Neuregelung der Selbstanzeige geäußert. Der Erlass ist nicht veröffentlicht worden, wird aber bereits ausgiebig diskutiert. Die Steueranwälte von LHP weisen auf Unklarheiten bei der Berechnung der Mindestberichtigungsfrist hin.
Besonders interessant für Erben von Auslandskonten: Besteht eine Berichtigungspflicht, so stellt sich die Frage, wann deren Verletzung zur Tatvollendung führt. Dies hat z.B. Bedeutung in Erbfällen und bei sonstigen Fällen der Korrektur der Einkommensteuer.
Zur Neuregelung der Selbstanzeige gem. §§ 371, 398a AO hat sich das Finanzministerium NRW in einer Verwaltungsvorschrift v. 12.1.2016 geäußert. Dieser Erlass nimmt zu vielen Einzelfragen Stellung.
Der Parteivorstand der SPD hat am 30.5.2016 einen Initiativantrag zur Bekämpfung der sog. Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beschlossen. Ist die Herkunft von Vermögen in sog. Steueroasen nicht klar, so soll das Vermögen abgeschöpft werden können.
Der BGH hatte zuletzt festgestellt, dass nun bereits ab einem Hinterziehungsbetrag über 50.000 Euro eine Hinterziehung in einem besonders schweren Fall vorliegt. Doch hat dieses Urteil Auswirkungen auf die Höhe der Strafe? Die Steueranwälte von LHP sprechen sich hiergegen aus.
Nach Medienberichten wird die Bankenaufsicht etwaige Verbindungen von manchen Banken zu Panama-Firmen prüfen. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Doch die Politik macht Druck.
Immer dann, wenn Menschen in einer Organisation zusammenwirken, stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für eine unzutreffende bzw. unterlassene Steuererklärung trägt und ob dies vorsätzlich geschah. Insbesondere zur Vorbereitung von Selbstanzeigen ist diese Frage relevant.
Medienberichte über die durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit gelangten vertraulichen Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossak Fonseca schlagen hohe Wellen. LHP Rechtsanwälte zum aktuellen Stand in Sachen Panama-Papers.
Der BFH schränkt den elektronischen Datenzugriff durch Hinweis auf den Datenschutz ein. Prüfungsanordnungen müssen nach dieser Rechtsprechung den Datenschutz vorsehen.
Eine Prüfung durch die Steuerfahndung kann nach der BFH-Rechtsprechung zu einer langen steuerlichen Verjährung führen. LHP Rechtsanwälte zu den Regelungen der steuerrechtlichen Verjährung.
Der Haushaltsausschuss des saarländischen Landtages hat aktuell die Herausgabe von Daten von Steuer-CDs erstritten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Das Finanzgericht Saarland sieht das Herausgabeverlangen als rechtmäßig an. Betroffene befürchten die Weitergabe an Medien.
Ist die Rückzahlung bzw. Herausgabe von Bestechungsgeldern als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig? LHP Rechtsanwälte zur aktuellen Äußerung des BHF.
Laut Medienberichten sollen kurzfristige Aktienleihen nach Deutschland mit dem Ziel, Kapitalertragsteuer geltend zu machen, im Visier der Finanzbehörden stehen. RA Dirk Beyer äussert sich zu steuerrechtlichen Aspekten sogenannter Cum/Cum Geschäfte.
Das OLG Hamm vertritt aktuell wie auch der BGH die Ansicht, dass keine hohen Anforderungen an das „Rechnenmüssen“ mit der Tatentdeckung zu stellen sind. Die Selbstanzeige kann daher u.U. auch dann ausgeschlossen sein, wenn dem Täter nachweislich die Kenntnis von der Tatentdeckung fehlt
Besonders in Unternehmen stellt sich die Frage nach den Verantwortlichkeiten beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Mitarbeiter können in das Fadenkreuz geraten. Auch Berater sind verstärkt einem Risiko ausgesetzt.
Die Finanzverwaltung hat sich auf Bund-/Länderebene in 9 Punkten zur Auslegung der Neuregelung der Selbstanzeige geeinigt. Rechtsanwalt Dirk Beyer nimmt hierzu im Betriebs-Berater 2016, S. 987 Stellung.
Der EuGH hat aktuell entschieden, dass Finanzämter Auskunftsverlangen an österreichische Zweigstellen deutscher Banken, Versicherungen und sonstiger Vermögensverwalter stellen dürfen. Damit bedeutet es ein Risiko, wenn Betroffene ihre Vermögenswerte nicht dem Finanzamt offenlegen.
Bisher hat sich das Bundesfinanzministerium zurückgehalten. Verwaltungsanweisungen zu wichtigen Praxisfragen der Selbstanzeige fehlen. Erst Ende 2016 ist mit einer Verwaltungsanweisung zu rechnen. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt im Betriebs-Berater Heft 17 einen Einblick.
LHP Rechtsanwälte weisen auf die Neuregelung zur Datenhehlerei hin. Der Gesetzgeber stellt hiermit auch den Ankauf von Steuer-CDs straffrei. Erste Bundesländer kündigen neue Käufe an.
In der Praxis stellt sich bei Steuerhinterziehung immer wieder die Frage, ob eine Hinterziehung noch verfolgt werden darf, wenn der Strafrichter bereits über eine (andere) Hinterziehung geurteilt hatte.
Die Rechtsprechung zur Tatentdeckung bei Steuer-CDs verfestigt sich. Hierzu weist Rechtsanwalt Dirk Beyer in einer aktuellen Nachricht in NWB 2016, S. 990 hin. In der Selbstanzeigen-Beratung sollten Mandanten daher umfassend auch hierzu informiert werden.
Der Gesetzgeber wird aktiv: Der sog. "Fiskalchip" soll gesetzlich geregelt werden. Ehrliche Unternehmer sollen so in der Betriebsprüfung geschützt werden. "Schwarze Schafe" will der Gesetzgeber durch eine Kassennachschau aus dem Verkehr ziehen.
Der Gesetzgeber verlangt von Mandanten künftig, die Angaben des Beraters zu überprüfen. Hieraus kann sich ein erhöhtes Bußgeldrisiko (leichtfertige Steuerverkürzung) für Mandanten ergeben (vgl. Rechtsanwalt Dirk Beyer, NWB 2016, 840).
Kompensationsverbot bei Steuerhinterziehung: Argumentationsansätze für die Verteidigung am Beispiel der Umsatzsteuer (Hinweis auf Beyer, NWB 2016, S. 772).
Die Praxis der Selbstanzeige ist ein Spezialgebiet geworden. Endlich äußert sich nun die Verwaltung zu Praxisfragen. Allerdings wird das Positionspapier zur Zeit noch nicht veröffentlicht.
Bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung werden Unternehmensgeldbußen von der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft gerne ins Spiel gebracht, wenn die Verantwortlichkeiten im Unternehmen nicht leicht nachweisbar sind.
Das Hessische hat eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei sog. Cum-ex-Geschäften abgewiesen. Die Diskussion bekommt damit neuen Schwung.
Die Ermittlung der Steuerfahndung kann im Einzelfall auch einmal zugunsten eines Unternehmens wirken. Das aktuelle BFH-Urteil zur Ablaufhemmung bei einer Fahndungsprüfung ging zugunsten des Steuerpflichtigen aus (vgl. Beyer, AO-StB 2016, 71).
Bei einer Prüfung durch Steuerfahndung sieht das Gesetz eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung vor. Diese kann auch zugunsten des Betroffenen wirken.
Überraschungsentscheidung des BGH: Der BGH ändert seine Rechtsprechung zum großen Ausmaß. Die Konsequenzen werden für die Strafverteidigung bedeutend sein.
Verstärkt nehmen Finanzbehörden z.B. GmbH-Geschäftsführer oder gar Steuerberater in Haftung für fremde Steuerschulden. Hier stellt sich die Frage, ob sich der Haftende auf den Grundsatz der anteiligen Tilgung berufen kann.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt Praxishinweise aus Verteidigersicht in der aktuellen Fachzeitschrift NWB. Steuerhinterziehung ist aus Sicht der meisten Richter und Staatsanwälte längst kein Kavaliersdelikt mehr. Diese Beobachtung ist für Strafverteidiger natürlich nicht neu.
Der BGH sieht es als eine Steuerhinterziehung in doppelter Hinsicht an, wenn bei Abgabe einer Schenkungs- oder Erbschaftsteuererklärung keine vollständigen Angaben zu Vorschenkungen gemacht werden. Besonders bei Selbstanzeigen ist Sorgfalt geboten.
Die zuletzt durch NRW angekaufte Steuer-CD beschäftigt nunmehr auch die Politik. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hinterfragt das Kosten-Nutzen-Verhältnis.