Die Medienberichte über die Panama Papers schlagen hohe Wellen. Daher geben die Steueranwälte von LHP hier erste Hinweise zum aktuellen Stand. Vieles bleibt aber unklar. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Folgen sich ergeben. Der Umstand, dass bestimmte Staaten Briefkastenfirmen begünstigen und dies kritikwürdig ist, ist nicht wirklich neu.
Bei den Panama Papers soll es sich um eine große Datenmenge betreffend sog. Briefkastenfirmen mit Sitz auf Panama handeln. Diese Daten sollen eine Rechtsanwaltskanzlei „abhanden gekommen“ sein. Zahlreiche Journalisten (teilweise finanziert von US-amerikanischen Stiftungen) werten diese Papiere nach eigenem Bekunden aus. Die genauen Hintergründe sind unklar (wie kam es zu dem Datenleck, sind die Daten gefiltert worden? Wer entscheidet über Veröffentlichungen? Welche Interessen sind im Spiel?).
Hinweis der Steueranwälte von LHP: Da Journalisten keine Steuerexperten sind, stellt sich bereits die Frage, nach welchen Schwerpunkten und mit welchem fachmännischem Blick Journalisten diese Daten der Panama Papers „auswerten“. Geschieht dies nach steuerrechtlichen oder politischen Gesichtspunkten? Dies bleibt unklar.
Nach Medienmeldungen zu den Panama Papers soll es möglich sein, auf der Internetseite des Internationalen Journalisten-Konsortiums gezielt nach Firmennamen in einer Datenbank zu suchen. Aber auch hier stellt sich die Frage: handelt es sich um bereits gefilterte oder bearbeitete Daten? Wer hat mit welchem Interesse diesen Daten dort bereitgestellt? Welche Qualität haben die Daten? Können überhaupt steuerliche Schlussfolgerungen aus diesen Daten gezogen werden? Damit kann die Frage nach Entdeckungen zur Zeit nicht seriös beantwortet werden. Allerdings ist denkbar, dass einzelne Namensinhaber (Unternehmen) „angeschwärzt“ werden, so dass die Finanzverwaltung möglicherweise im Einzelfall z.B. das Unternehmen anschreibt und zum Klarstellung des Hintergrundes bittet. Hierzu müssten u.E. aber plausible Hinweise für eine steuerliche Relevanz bestehen. Allerdings besteht die Verpflichtung, ausländische Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen offenzulegen. So kann das Finanzamt ggf. diese Pflicht zum Anlass für eine Nachfrage nehmen.
Hinweis der Steueranwälte von LHP: Sollten sich trotz vorgenannter Einschränkungen überhaupt Hinweise auf steuerliche Sachverhalte ergeben, so kann im Einzelfall zu prüfen sein, ob Selbstanzeigen wegen Tatentdeckung gesperrt sind. Nicht selten haben ausländische Banken das Geld deutscher Kapitalanleger auch auf Stiftungen mit Sitz auf Panama verlagert. Entdeckungsgefahren können sich ggf. durch Anschwärzungen (durch Medienberichte oder z.B. durch Recherchen in o.g. Datenbank in Verbindung mit weiteren Insider-Informationen) ergeben.
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem „Aktionsplan“ schnell reagiert, wobei schnell nicht unbedingt „neu“ und „wirksam“ bedeuten muss. Allerdings besteht der politische Wille, Steuerhinterziehung weiter zu bekämpfen. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler ist dies zu begrüßen.
Am 10.4.2016 hat das Bundesfinanzministerium einen 10-Punkte Plan (Aktionsplan) vorgestellt.
Hinweis der Steueranwälte von LHP: Die Schnelligkeit lässt vermuten, dass es sich bei dieser Reaktion auf die Panama Papers im Wesentlichen um eine Zusammenstellung bereits beabsichtigter Maßnahmen handelt, also der Plan bereits in der Schublade lag und nichts wirklich Neues bedeutet.
Die Sozietät LHP aus Köln bietet in der Beratung und auf ihrer Internetseite umfassende Hinweise zur aktuellen Rechtslage des internationalen Auskunftsverkehrs und zur Selbstanzeige. Diese aktuellen Themen sind zu umfangreich, um sie hier abschließend darstellen zu können. Im Rahmen einer Erstberatung bietet sich die Möglichkeit, individuelle Fragen zu beantworten.
Weiterführender Artikel: Aktionsplan zu Panama Papers - Bankgeheimnis Deutschland vor dem Aus?
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