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Panama Papers: Welche Gefahren drohen?

Die Medienberichte über die Panama Papers schlagen hohe Wellen. Daher geben die Steueranwälte von LHP hier erste Hinweise zum aktuellen Stand. Vieles bleibt aber unklar. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Folgen sich ergeben. Der Umstand, dass bestimmte Staaten Briefkastenfirmen begünstigen und dies kritikwürdig ist, ist nicht wirklich neu.

1. Um was geht es bei den sogenannten Panama Papers?

Bei den Panama Papers soll es sich um eine große Datenmenge betreffend sog. Briefkastenfirmen mit Sitz auf Panama handeln. Diese Daten sollen eine Rechtsanwaltskanzlei „abhanden gekommen“ sein. Zahlreiche Journalisten (teilweise finanziert von US-amerikanischen Stiftungen) werten diese Papiere nach eigenem Bekunden aus. Die genauen Hintergründe sind unklar (wie kam es zu dem Datenleck, sind die Daten gefiltert worden? Wer entscheidet über Veröffentlichungen? Welche Interessen sind im Spiel?).

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Da Journalisten keine Steuerexperten sind, stellt sich bereits die Frage, nach welchen Schwerpunkten und mit welchem fachmännischem Blick Journalisten diese Daten der Panama Papers „auswerten“. Geschieht dies nach steuerrechtlichen oder politischen Gesichtspunkten? Dies bleibt unklar.

2. Drohen Entdeckungen nach jüngsten Medienmeldungen zu den Panama Papers?

Nach Medienmeldungen zu den Panama Papers soll es möglich sein, auf der Internetseite des Internationalen Journalisten-Konsortiums gezielt nach Firmennamen in einer Datenbank zu suchen. Aber auch hier stellt sich die Frage: handelt es sich um bereits gefilterte oder bearbeitete Daten? Wer hat mit welchem Interesse diesen Daten dort bereitgestellt? Welche Qualität haben die Daten? Können überhaupt steuerliche Schlussfolgerungen aus diesen Daten gezogen werden? Damit kann die Frage nach Entdeckungen zur Zeit nicht seriös beantwortet werden. Allerdings ist denkbar, dass einzelne Namensinhaber (Unternehmen) „angeschwärzt“ werden, so dass die Finanzverwaltung möglicherweise im Einzelfall z.B. das Unternehmen anschreibt und zum Klarstellung des Hintergrundes bittet. Hierzu müssten u.E. aber plausible Hinweise für eine steuerliche Relevanz bestehen. Allerdings besteht die Verpflichtung, ausländische Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen offenzulegen. So kann das Finanzamt ggf. diese Pflicht zum Anlass für eine Nachfrage nehmen.

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Sollten sich trotz vorgenannter Einschränkungen überhaupt Hinweise auf steuerliche Sachverhalte ergeben, so kann im Einzelfall zu prüfen sein, ob Selbstanzeigen wegen Tatentdeckung gesperrt sind. Nicht selten haben ausländische Banken das Geld deutscher Kapitalanleger auch auf Stiftungen mit Sitz auf Panama verlagert. Entdeckungsgefahren können sich ggf. durch Anschwärzungen (durch Medienberichte oder z.B. durch Recherchen in o.g. Datenbank in Verbindung mit weiteren Insider-Informationen) ergeben.

3. Politik reagiert mit Aktionsplan zu Panama Papers

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem „Aktionsplan“ schnell reagiert, wobei schnell nicht unbedingt „neu“ und „wirksam“ bedeuten muss. Allerdings besteht der politische Wille, Steuerhinterziehung weiter zu bekämpfen. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler ist dies zu begrüßen.

Am 10.4.2016 hat das Bundesfinanzministerium einen 10-Punkte Plan (Aktionsplan) vorgestellt. 

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Die Schnelligkeit lässt vermuten, dass es sich bei dieser Reaktion auf die Panama Papers im Wesentlichen um eine Zusammenstellung bereits beabsichtigter Maßnahmen handelt, also der Plan bereits in der Schublade lag und nichts wirklich Neues bedeutet.

Unter anderem fordert das Bundesfinanzministerium in seinem Aktionsplan:

  • Das Bundesfinanzministerium verlangt, dass Panama kooperieren müsse. Panama solle möglichst schnell dem automatischen Informationsaustausch beitreten und zudem sein Gesellschaftsrecht so weiterentwickeln, dass inaktive und substanzlose Gesellschaften und deren Gesellschafter identifiziert werden können. Gesellschafter oder Geschäftsführer sollen zu einem regelmäßigen Nachweis verpflichtet werden, welche wirtschaftliche Aktivität ihre Firma entfaltet. Ziel ist die volle Transparenz. Zur Identifikation von inaktiven und substanzlosen Gesellschaften solle die OECD Kriterien entwickeln. Wir müssen unterscheiden können zwischen unschädlichen leeren Firmenmänteln und sogenannten Briefkastengesellschaften. Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten.
  • Weiterhin verlangt das Bundesfinanzministerium eine Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen und internationalen „schwarzen Listen“. Dazu seien einheitliche Kriterien notwendig, die Steuer- und Geldwäscheaspekte berücksichtigen. Die Federführung müsse einer internationalen Organisation wie der OECD übertragen werden.
  • Weltweit sollen möglichst alle Staaten und Gebiete den neuen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen umsetzen. Dazu sollen die ehrlichen Staaten den Druck erhöhen.
  • Weiterhin fordert der Bundesfinanzminister einen Überwachungsmechanismus für den automatischen Informationsaustausch. Das Global Forum der OECD solle die konsequente Umsetzung des Austauschs überwachen und wirksame Sanktionen für nachlässige oder nicht kooperierende Staaten entwickeln.
  • Notwendig seien weiterhin weltweit Register der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen, um die Hintermänner von Unternehmenskonstruktionen transparenter zu machen. Gleichzeitig sollen gesellschaftsrechtliche Anforderungen so gestaltet sein, dass sie eine leichte Identifizierung der wirtschaftlich Begünstigten ermöglichen. Mit der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU ist ein solches Register für die EU-Staaten vereinbart worden. Deutschland führt dieses Register zeitnah ein. Das kann aber nur ein erster Schritt für eine weltweite Lösung sein. Auch hier gilt, dass nicht nur neue, sondern auch bestehende Firmen flächendeckend erfasst werden müssen.
  • Die nationalen Register sollen weltweit systematisch miteinander vernetzt werden. Dazu gehört die zügige Entwicklung eines einheitlichen Standards, welche Informationen in die jeweiligen nationalen Register aufgenommen werden und wie diese verifiziert werden. Zudem brauchen die Steuerverwaltungen Zugriff auf dieses Geldwäsche-Register, wie dies in Deutschland bereits geplant ist, damit ein Abgleich mit den durch den internationalen automatischen Informationsaustausch gewonnenen Erkenntnissen erfolgen kann. Die Registerinformationen sollen auch entsprechend spezialisierten Nicht-Regierungsorganisationen und Fachjournalisten offen stehen können. Umgekehrt erwartet das Bundesfinanzministerium, dass diese Nicht-Regierungsorganisationen und Journalisten die Ergebnisse ihrer Recherchen auch den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen.
  • Gefordert werden schärfere Verwaltungssanktionen für Unternehmen. Aufsichtsbehörden sollen stärker aktiv werden.
  • Die strafrechtliche und steuerrechtliche Verjährung von Steuerhinterziehung solle bei bestimmten Auslandssachverhalten verlängert und damit verschärft werden (ob tatsächlich beide Verjährungen betroffen sind, stellt der Bundesfinanzminister aber nicht ganz klar, sondern vermischt diese in der Formulierung).

Die Sozietät LHP aus Köln bietet in der Beratung und auf ihrer Internetseite umfassende Hinweise zur aktuellen Rechtslage des internationalen Auskunftsverkehrs und zur Selbstanzeige. Diese aktuellen Themen sind zu umfangreich, um sie hier abschließend darstellen zu können. Im Rahmen einer Erstberatung bietet sich die Möglichkeit, individuelle Fragen zu beantworten.

Weiterführender Artikel: Aktionsplan zu Panama Papers - Bankgeheimnis Deutschland vor dem Aus?

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