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Selbstanzeigen bei Erbschaften und Schenkungen

Vollständigkeit bei Vorschenkungen

Das "Ankreuz-Feld" zu Vorschenkungen in Erklärungs-Vordrucken hat eine besondere Brisanz. Unrichtige Angaben zu Vorschenkungen haben nach Ansicht des BGH eine doppelte strafrechtliche Wirkung:

  1. Es handelt sich um eine Hinterziehung auf den Letzterwerb
  2. und gleichzeitig um eine Hinterziehung betreffend die Vorschenkungen.

Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu aktuell in der Fachzeitschrift Betriebs-Berater 2015, S. 3040, das BGH-Urteil v. 10.2.2015 besprochen. Auch bei der Abgabe von Selbstanzeigen sollte diese neue Rechtsprechung unbedingt beachtet werden. Denn das Vollständigkeitsgebot bezieht sich auf alle Hinterziehungen im Rahmen der Fristenregelung des § 371 Abs. 1 S. 1, S. 2 AO.

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