Mit Entstehen der Welt der Kryptowährungen stand schon früh die Frage im Raum wie deren Austausch organisiert werden sollte. In den Anfängen wurde Bitcoin ausschließlich P2P gehandelt. Personen verabredeten sich dabei über Internetseiten zum Austausch von Bargeld und Bitcoin in der realen Welt.
Durch das mittlerweile zweite Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2022 wird die ertragssteuerliche Einordnung von Kryptowährungen immer klarer. Was jedoch in allen 90 Randziffern nicht einmal erwähnt wird, sind Non-Fungible-Token (NFT).
Zur Zeit stimmen Bund und Länder eine neue Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen) ab. Aufgrund dieses Schreibens kann im Einzelfall eine Nacherklärung gem. § 153 AO oder gar eine Selbstanzeige zu prüfen sein.
Nachdem das FG Baden-Württemberg im Rahmen seines Urteils vom 02. März 2018 (5 K 2508/17) bereits (am Rande) angemerkt hatte, dass nach aktueller Rechtslage erhebliche Zweifel an einer Steuerpflicht für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bestehen, hat sich nun auch das FG Nürnberg mit…
LHP Rechtsanwälte Steuerberater über Umsatzsteuer bei Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, Mining, Verwendung als Entgelt für den Erwerb bzw. die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen, grenzüberschreitende Transaktionen sowie Anbieten von Wallets.
Kryptowährungen und Einfuhrbestimmungen: LHP Rechtsanwälte Steuerberater zu Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die Europäische Gemeinschaft und bei Überschreiten der Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Meldepflicht nach § 11 AWG i.V.m. § 67 AWV.
Das Thema Kryptowährungen ist steuerlich hochbrisant. Immer mehr Anleger investieren in Kryptowährungen. Diese sollten sich frühzeitig mit der Frage befassen, inwiefern sich daraus steuerrechtliche und u.U. auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen ergeben können. Mit diesem Beitrag soll eine kurze…