Die Vertretung von Arztpraxen in Außenprüfungen gehört zum Alltagsgeschäft versierter Steueranwälte und Berater. Unsere Steueranwälte haben langjährige Erfahrungen im Bereich Betriebsprüfung vielfältiger Branchen (auch z.B. Gastronomie, Makler, Taxigewerbe, Internethandel, Baugewerbe, Handwerker, Dienstleister, Friseurhandwerk usw.) und waren größtenteils früher auch als Finanzbeamte tätig.
Ärzte, die bisher noch nicht mit einer Betriebsprüfung zu tun hatten, fragen oft, wie eine Prüfung abläuft und welche Anlässe es für Prüfungen geben kann. Übliche Prüfungsanlässe sind z. B.: Praxisaufgabe bzw. -veräußerung, Gesellschafterwechsel, Verträge mit Gesellschaftern, knappe Privatentnahmen zum Lebensunterhalt, private Grundstückserwerbe/ Investitionen bei niedrigen Privatentnahmen, Teilwertabschreibungen, Unklarheiten aufgrund einer vorangegangenen Umsatzsteuer-Nachschau oder Kontrollmitteilungen. Nicht ganz selten kommen Kontrollmitteilungen aufgrund von Edelmetallverkäufen vor (betroffen: Zahnärzte, Röntgenärzte, Orthopäden, Internisten). Denn Scheideanstalten sind verpflichtet, bei der Einlösung von Edelmetallen, z. B. aus Gold oder Silber aus Röntgengeräten oder Altzahngold, Name und Adresse des Veräußerers (Arzt) zu notieren.
Der Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dirk Beyer ist veröffentlicht in: NWB Heilberufe-Beratung direkt digital 2016, Heft 4
In einer Erstberatung bei LHP lassen sich oftmals schon erste Fragen bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung bei Arztpraxen klären. Mandanten profitieren von unserer Praxiserfahrung.
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