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Taxiunternehmen: Betriebsprüfung ist ein Dauerbrenner

Die Steueranwälte von LHP weisen darauf hin, dass Taxiunternehmen in den letzten Jahren verstärkt im Fokus der Betriebsprüfungsstellen sind, da sie zu den Bargeldbranchen gehören. Praxishinweise zum aktuellen Stand Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen gibt RA Beyer in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift BBP - Betriebswirtschaft im Blickpunkt.

Nicht ordnungsgemäße Aufzeichnungen kommen im Taxigewerbe leider häufig vor und sind aus Sicht der Finanzbehörden das Einfallstor für Hinzuschätzungen. In der Praxis kommt es teilweise zu nicht mehr nachvollziehbaren Hinzuschätzungen bei Umsatz und Gewinn. Grundsätzlich sind die Prüfer jedoch nur bei Sachverhaltsunsicherheiten berechtigt, Hinzuschätzungen vorzunehmen. Diese müssen sich dann aber an den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Taxiunternehmens orientieren, was leider nicht immer er Fall ist. Bei Betriebsprüfungen können sich zahlreiche Fragen ergeben, so dass Taxiunternehmer und ihre Berater bestmöglich die Rechte und Pflichten in einer Prüfung kennen sollten. Mehr Aktuelles hierzu in dem Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift BBP (IWW-Verlag), Heft 5, S. 138.

Grundlegende Hinweise zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen für Taxiunternehmen können Sie hier nachlesen: Wann dürfen Betriebsprüfung und Steuerfahndung Hinzuschätzungen vornehmen? Wie kann man sich gegen die Höhe der Hinzuschätzung wehren? Welche Auswirkungen haben die Hinzuschätzungen auf ein Strafverfahren?

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