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LHP erreicht Urteil zugunsten Unternehmer: Finanzamt darf Vorsteuer nicht streichen

Nicht zuletzt die sogenannte Italmoda-Entscheidung des EuGH hat eine Diskussion über den Vorsteueranspruch erneuert und intensiviert. Die Praxis wartet auf erste Urteile der Finanzgerichte.

Risiko für Unternehmer bei Vorsteuer

So besteht das Risiko für Unternehmer, mit einem Geschäftspartner in Kontakt gekommen zu sein, der selbst Steuern hinterzieht (oder noch streitiger: ein Vorlieferant auf einer früheren Stufe hinterzieht Steuern). Nach der EuGH-Rechtsprechung ist es für die Geltendmachung der Vorsteuer schädlich, wenn der Unternehmer hiervon weiß oder dies wissen muss. Die Praxis zeigt, dass immer wieder u.a. über folgende Fragen diskutiert wird:

  • wann liegt Wissenmüssen in diesem Sinne vor?
  • worauf muss sich das Wissenmüssen beziehen?
  • trägt das Finanzamt die Feststellungslast für die Bösgläubigkeit (Wissenmüssen) und in welchem Umfang?
  • welches Verschulden ist für ein Wissenmüssen zu verlangen?
  • schadet ein Umsatzsteuerbetrug auf einer viel früheren Handelsstufe oder nur dann, wenn der eigene Lieferant den Steuerbetrug begeht?

In Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren geht es hierbei oft um erhebliche Summen.

LHP erreicht Urteil bei Finanzgericht

Nunmehr hat die Sozietät LHP durch ihren Steueranwalt Dirk Beyer beim Finanzgericht Köln aktuell ein Urteil zugunsten eines Unternehmers erreicht. Das Finanzgericht hat das Finanzamt verurteilt, die Vorsteuer in voller Höhe zu gewähren. Für einen Ausschluss der Vorsteuer gemäß dem o.g. Italmoda-Urteil des EuGH bestand kein Raum.

Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer wird dieses Urteil demnächst in der Fachzeitschrift NWB kommentieren.

Die Vorsteuer kann im Einzelfall durch Einspruchs- und Klageverfahren geschützt werden. Es kann auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sinnvoll sein, wenn das Finanzamt die Vorsteuer streicht. Dies gilt insbesondere bei einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung. Die Vorgehensweise hängt vom Einzelfall ab und sollte besprochen werden.

Weitere Urteile / Rechtsprechung zur Vorsteuer.

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