LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
Steuerforderungen des Finanzamtes, die im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren stehen, schließen nach Ansicht des BFH die Restschuldbefreiung nach Insolvenzordnung nicht aus (Urteil vom 19.8.2008, VII R 6/07).
Die AStBV sind eine Verwaltungsvorschrift für die einheitliche Gesetzesanwendung und die reibungslose Zusammenarbeit der Steuerfahndungsstellen mit den Finanzämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden.
Aus dem Beschluss des BGH v. 17.3.2009 ergibt sich der Handlungsdruck, eine bereits begangene Steuerhinterziehung richtig zu stellen, wenn sie nicht wissentlich begangen aber billigend in Kauf genommen wurde (1 StR 479/08).
Das Niedersächsische FG stellte fest:
Sicherheitsbedenken bei der elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen im ELSTER-Verfahren und ein geringfügiger Mehraufwand rechtfertigen keine Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (Urteil. v. 17.3.2009, 5 K 303/08).
Der BFH stellt mit Urteil vom 19.2.2009 fest:
Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über…
Die österreichische Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Bankgeheimnisses vorgelegt. Politisch zeichnet sich eine Zustimmung zu der Gesetzesänderung ab: Eine Zweidrittel-Mehrheit ist für die Änderung notwendig, da das Bankgeheimnis in Österreich Verfassungsrang hat.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) bittet seine Länderkollegen in einem Brief, gegenüber krisengeschüttelten Betrieben kulanter zu entscheiden. Dies teilte das BMF am 28.5.2009 durch eine Pressemitteilung mit.
Wenn sich ein Steuerstrafverfahren übermäßig lange hinzieht, besteht für den Verteidiger die Möglichkeit, eine Strafmilderung zu erreichen. Eine entsprechende Argumentationshilfe ist der aktuelle Beschluss des BGH v. 30.4.2009 (Az: 1 StR 90/09)
Im Mai 2009 berichteten deutsche Medien, dass Kunden aus Deutschland mit systematischer Hilfe einer Schweizer Großbank Geld in die Schweiz geschleust haben sollen.
Nach Ansicht der ESt-Referenten des Bundes und der Länder (OFD Koblenz, Verfügung v. 31.3.2009, S 2137 A - St 31 4) sind Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zu berücksichtigen.
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2009 dem Gesetzentwurf für ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in der vom Bundesministerium für Finanzen vorgelegten Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll die Bekämpfung von schädlichen Steuerpraktiken erleichtern und Steuerhinterziehungen verhindern.
Am 19.3.2009 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen in zweiter und dritter Lesung beraten und entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet.