I. Vereinbarung
Nach Pressemitteilungen haben sich Liechtenstein und Deutschland auf eine Vereinbarung über Amtshilfe nach OECD-Standard geeinigt. Dies bedeutet:
- Informationsaustausch nur auf Anfrage
- Geltung ab 2010
II. Folge für das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Dies bedeutet: Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, welches am 10.7.09 endgültig beschlossen wurde und - in Teilen - ab 1.1.2010 gelten wird, wird nicht für Liechtenstein anwendbar sein. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass der ausländische Staat nicht den OECD-Standard erfüllt.
III. Rückwirkung?
Unklar ist zur Zeit, ob die Geltung der Amtshilfevereinbarung "ab 2010" bedeutet, dass
- die Amtshilfe ab 2010 (auch für frühere Sachverhalte) geleistet wird oder
- ob nur Sachverhalte ab 2010 betroffen sind.
Nach früheren Presseberichten beabsichtigen die sog. Steueroasen, die eine Auskunftsvereinbarung mit Deutschland aufgrund des politischen Drucks schließen wollen, eine Rückwirkung auszuschließen.
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