Das BMF hat selbst in einem "Beipackzettel" zur Richtsatzsammlung Zurückhaltung bei Schätzungen angemahnt. Dies muss erst recht in Steuerstrafverfahren gelten.
In dem anhängigen Revisionsverfahren zeichnet sich ab, dass sich der BFH genauer mit der Kritik an der Richtsatzsammlung auseinandersetzen wird. Der Ausgang ist offen. Bisher hatten BFH und BGH nur vorsichtige Kritik geübt.
In Betriebsprüfung fertigen Betriebsprüfer mittels der Software IDEA Auswertungen in der Summarischen Risikoprüfung an. Um sich mit diesen Auswertungen auseinandersetzen zu können, muss das gepüfte Unternehmen wissen, wie der Prüfer zu seinen Ergebnissen gelangt ist.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich kritisch mit der Ansicht mancher Betriebsprüfungsstellen auseinandergesetzt, dass bereits die Nutzung einer manipulierbaren Software und kleinere Fehler zu einer hohen Hinzuschätzung führen (Urteil v. 03.06.2021 -11 K 87/20).
Es ergeben sich öfters Fragen von Mandanten zum Unterschied einer Selbstanzeige von einer steuerlichen Korrektur. Hier gehen wir auf wichtige Unterschiede ein.
Das BMF weist nun selbst darauf hin, dass die Richtsatzsammlung mit der notwendigen Sensibilität angewandt werden muss. Dies gilt insbesondere in Krisenzeiten.
Nachdem der Gesetzgeber nun im Juli 2022 nur die Zinshöhe für Nachzahlungszinsen reduziert hat, besteht zur Zeit keine Hoffnung auf eine marktübliche Anpassung von Aussetzungszinsen.
Die Finanzverwaltungen haben ein Update für die Anweisungen für das Steuerstrafverfahren (AStBV - St - 2022) veröffentlicht. Wie schon in der bisherigen Fassung sollte die Möglichkeit eines Fahrverbots auch bei Steuerhinterziehung gesehen werden.
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird Bayern in Betriebsprüfungen gezielt Compliance-Systeme in Unternehmen einbeziehen. Damit steigt die Bedeutung von steuerlichen Compliance-Systemen.
Der BFH stellte fest, dass die Aufforderung zur Herausgabe von Daten "nach GdPDU" rechtswidrig ist. Im Einzelfall sollte geprüft werden, welche Folgen sich hieraus zugunsten des Unternehmens ergeben können.
Eine aktuelle Entscheidung des FG München erleichtert die Möglichkeit, vermehrt Informationen aus den elektronischen Prüfsystemen der Betriebsprüfung zu erhalten. Dies erleichtert die Abwehr unberechtigter Schätzungen. Bisher war das Recht auf Akteneinsicht deutlich limitiert.
In Besteuerungsverfahren kommt es bei Steuerfestsetzungen auf die verlängerte Verjährung an, wenn die Regelverjährung von vier Jahren bereits abgelaufen ist. Hier sollte die sog. Strafrechtsakzessorietät beachtet werden.
Cum Ex und kein Ende. Nun muss sich ein Rechtsanwalt, der von der Staatsanwaltschaft als eine Schlüsselfigur angesehen wird, dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Unter dem Namen "Suisse Secrets" publizieren zahlreiche internationale Medien - wie z.B. die Süddeutsche Zeitung - schwere Vorwürfe gegen eine Schweizer Großbank. Das Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehung oder Geldwäsche ist nochmals gestiegen.
Nachdem gerichtlich geklärt ist, dass die doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer eine Steuerhinterziehung bedeutet, reichen Banken bzw. Beteiligte nun Anzeigen wegen des Geldwäscheverdachts ein. Steuerhinterziehung ist eine taugliche Vortat einer Geldwäsche.
Der BFH hat festgestellt, dass zumindest im Jahr 2015 die Besteuerung von Bargeldbranchen nicht verfassungswidrig ist. Außerdem befasste sich der BFH mit dem sog. Chi-Quadrat-Test, einer Ziffern-Methode im Schätzungsbereich.
Der EuGH hat sich im April 2021 erneut mit dem Ausschluss der Vorsteuer beim Missbrauch der Vorsteuerabzugsberechtigung befasst. Die Ausführungen des Gerichts sind leider nur kurz, so dass Unternehmen und Finanzgerichte nicht klüger als zuvor sind.
Aufgrund der Einschränkungen (Corona-Maßnahmen) wurden bzw. werden persönliche Schlussbesprechungen in zahlreichen Bundesländern ausgeschlossen. Ist der Verweis der Betriebsprüfung auf ein Telefonat zulässig?