Mittlerweile bestehen zahlreiche Fragen an das BMF zur Richtsatzsammlung. Hier sollen einige Kritikpunkte kompakt dargelegt werden, welche für geeignete Einspruchsverfahren nutzbringend sein können.
Nach jahrelangen kritischen Auseinandersetzungen der Fachliteratur mit der BMF-Richtsatzsammlung klärt der BFH nun, ob die Richtsatzsammlung eine geeignete Schätzgrundlage ist.
Die Steueraufsicht der Steuerfahndung hat die Möglichkeit, Sammelauskunftsersuchen zu starten. Anleger sollten prüfen, ob steuerliche Nacherklärungen geboten sind. Die Steuerfahndung Bielefeld ermittelt zentral.
Die GoBD sind die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Kassen- und Buchführung. Unternehmen sollten prüfen, inwiefern diese für sie einzuhalten sind und bereits eingehalten werden.
In der Praxis stellt sich für Mandanten oft die Frage, welche Unterschiede zwischen einer Berichtigung und einer Selbstanzeige bestehen. Hier möchten wir eine erste Orientierung geben.
Voraussichtlich ab September 2023 besteht die technische Möglichkeit zur Meldung von TSE-Kassen an das Finanzamt. Der Startschuss wird im Bundessteuerblatt I bekanntgegeben.
Die Rechtsprechung zieht Grenzen für unberechtigte Hinzuschätzungen: Formelle Fehler müssen im Einzelfall auf ihr materielles Gewicht überprüft werden.
Die Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden nutzen vermehrt die Möglichkeit, noch vor Ergehen von Steuerbescheiden auf das Vermögen zuzugreifen. Betroffene sollten wissen, welche Rechtsschutzmöglichkeiten zur Abwehr bestehen.
In der Beratungspraxis werden uns regelmäßig Fragen von Erben zur steuerlichen Berichtigung von Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommensteuer (des Verstorbenen) gestellt. Hier geben wir erste Hinweise.
Der Verdacht der Steuerhinterziehung mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken wie Cum-cum besteht nun auch gegenüber Verantwortlichen einiger französicher Banken. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das BMF hat selbst in einem "Beipackzettel" zur Richtsatzsammlung Zurückhaltung bei Schätzungen angemahnt. Dies muss erst recht in Steuerstrafverfahren gelten.
In dem anhängigen Revisionsverfahren zeichnet sich ab, dass sich der BFH genauer mit der Kritik an der Richtsatzsammlung auseinandersetzen wird. Der Ausgang ist offen. Bisher hatten BFH und BGH nur vorsichtige Kritik geübt.
In Betriebsprüfung fertigen Betriebsprüfer mittels der Software IDEA Auswertungen in der Summarischen Risikoprüfung an. Um sich mit diesen Auswertungen auseinandersetzen zu können, muss das gepüfte Unternehmen wissen, wie der Prüfer zu seinen Ergebnissen gelangt ist.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich kritisch mit der Ansicht mancher Betriebsprüfungsstellen auseinandergesetzt, dass bereits die Nutzung einer manipulierbaren Software und kleinere Fehler zu einer hohen Hinzuschätzung führen (Urteil v. 03.06.2021 -11 K 87/20).
Es ergeben sich öfters Fragen von Mandanten zum Unterschied einer Selbstanzeige von einer steuerlichen Korrektur. Hier gehen wir auf wichtige Unterschiede ein.
Das BMF weist nun selbst darauf hin, dass die Richtsatzsammlung mit der notwendigen Sensibilität angewandt werden muss. Dies gilt insbesondere in Krisenzeiten.
Nachdem der Gesetzgeber nun im Juli 2022 nur die Zinshöhe für Nachzahlungszinsen reduziert hat, besteht zur Zeit keine Hoffnung auf eine marktübliche Anpassung von Aussetzungszinsen.
Die Finanzverwaltungen haben ein Update für die Anweisungen für das Steuerstrafverfahren (AStBV - St - 2022) veröffentlicht. Wie schon in der bisherigen Fassung sollte die Möglichkeit eines Fahrverbots auch bei Steuerhinterziehung gesehen werden.