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Betriebsprüfung: BFH verhandelt am 17.1.2024 zur Richtsatzsammlung

Die mündliche Verhandlung findet statt am 17.01.2024 (Aktenzeichen : X R 23/21).

Über diese Rechtsfragen wird der BFH entscheiden, wobei die nicht unmittelbar die Richtsatzsammlung betrifft:

  1. Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung bestehen, der Steuerpflichtige aber meint nachweisen zu können, dass sich derartige Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hätten bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätten auswirken können?
  2. Stellt die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen eine taugliche Schätzungsmethode dar?

Das BMF hat mittlerweile nach Medienberichten schriftlich Stellung genommen. Es bleibt abzuwarten, welche Meinung sich die höchsten Steuerrichter bilden.

Die Steueranwälte von LHP prüfen in Schätzungsfällen, ob ein Einspruch schon wegen der Anwendung der umstrittenen Richtsatzsammlung sinnvoll ist. 

 

 

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