Die mündliche Verhandlung am 17.1.2024 scheint verschoben worden zu sein, wie dem Vernehmen nach zu erfahren war. Genauere Informationen sind noch nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, wann die mündliche Verhandlung erfolgen wird. Eine mündliche Verhandlung hat u.a. den Vorteil, dass die Argumente für und gegen die Richtsatzsammlung noch einmal transparent zusammengefasst werden können.
LHP prüft weiterhin in anhängigen und künftigen Betriebsprüfungsverfahren, ob Schätzungen wesentlich (auch) auf der Richtsatzsammlung berufen. Insbesondere auch in diesen Fällen sollte ein Einspruch geprüft werden solange der BFH nicht abschließend über die Richtsatzsammlung entschieden hat. Sollte der BFH die Anwendung der Richtsatzsammlung einschränken, kann diese Rechtsprechung dann auf offene Verfahren übertragen werden.
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