Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesBetriebsprüfung: Was sind klassische Themen in der Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung?

Betriebsprüfung: Was sind klassische Themen in der Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung?

Klassische Prüfungsthemen der Betriebsprüfung

Die typischen Prüfungsfelder sind von der Größe, der Rechtsform und der Branche des Unternehmens abhängig. Folgende Schwerpunkte sind bezüglich der ordnungsgemäßen Buchführung denkbar, wobei nicht immer alle Punkte geprüft werden (Aufzählung ist nicht abschließend):

Ordnungsprinzip:  Dieses setzt voraus, dass auf die gespeicherten Geschäftsvorfälle jederzeit zugegriffen werden kann.

Verarbeitungskontrolle:  Der Weg von der maschinellen Eingabe bis zur einzelnen Auswertung muss nachvollzogen werden können.

Interne Kontrollen:  Manuell oder durch technische Verprobung muss sichergestellt werden, dass die Daten vollständig erfasst werden, die Kontenordnung richtig ist und die Auswertung korrekt erfolgt.

Dokumentationspflicht:  Das Unternehmen muss alle Bereiche seiner Buchhaltung dokumentieren. Nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter das Buchhaltungssystem nachvollziehen und bewerten kann, ist es ordnungsgemäß.

Geldverkehr und Umsatz: Sind die Betriebseinnahmen vollständig?

Abgrenzung Betriebs- und Privatvermögen, betriebliche und private Kosten (§ 4 Abs. 5 EStG ).

Entnahmen, z. B. Grundstück wird in das Privatvermögen überführt (Folge: Aufdeckung stiller Reserven).

Hohe Lebenshaltungskosten, aber nur geringe Privatentnahmen.

Ungeklärter Vermögenszuwachs, z. B. privater Grundstückskauf.

Die Rohgewinnaufschlagsätze sind verglichen mit anderen Betrieben sehr niedrig oder sind von Jahr zu Jahr sprunghaft.

Trennung zwischen privaten Kosten und betrieblichen Ausgaben: Prüfung der Aufwandskonten, z. B. niedrige Privatanteile bei Telefon und Internet.

Hoher Betriebskostenanteil im Verhältnis zum Umsatz verglichen mit Unternehmen derselben Branche.

Verlagerung von Verlusten aus dem privaten in den betrieblichen Bereich (z. B. aus Spekulationsgeschäften).

Verträge mit Angehörigen, vor allem Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge (die Verträge müssen dem sog. Fremdvergleich standhalten).

Wie wird das Vorratsvermögen bewertet (z. B. Teilwertabschreibung)?

Welche AfA-Sätze werden bei Anlagegütern genutzt?

Investitionszulagen.

Hohe Rückstellungen, z. B. Schadenersatz- und Pensionsrückstellungen.

Welche Wirtschaftsgüter werden nicht aktiviert?

VGA und verdeckte Einlagen bei GmbH.

Grundstücksgeschäfte.

Gesellschaftsverträge (z. B. Gesellschafterwechsel, Familienangehörige, Sondervergütungen).

Betriebserwerb, -veräußerung, -umwandlung, -verpachtung.

Auslandsbeziehungen (Gewinnverlagerung).

Neben den betrieblichen werden bei Einzelunternehmern/Freiberuflern auch die bedeutenden nicht betrieblichen Einkünfte geprüft: Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen.

Abgrenzung zwischen nicht gewerblichen und gewerblichen Tätigkeiten (Folge: Gewerbesteuer).


Klassische Prüfungsthemen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung  

Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung werden die Schwerpunkte insbesondere aus folgenden Themen gewählt:

Existenzgründung.

Sind die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß HGB /AO und § 22 UStG erfüllt?

Verprobung der Umsätze und Vorsteuern.

Aufklärung von Differenzen zwischen vorangemeldeten und erklärten Umsätzen.

Eingangsrechnungen, die auf den ersten Blick ungewöhnlich und unvollständig sind (z. B. fehlende Bankverbindung, handschriftlich).

Sind die Geschäftsvorfälle tatsächlich wie laut Beleg durchgeführt worden?

Barzahlung hoher Rechnungsbeträge.

Erfüllen die geltend gemachten Rechnungen die formellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (vgl. § 14 UStG , § 31 UStDV )?

Rechnungen, die bei der Buchung fehleranfällig sind, z. B. Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen.

Bei Vorsteuerüberschuss: Hat der Unternehmer hierfür eine nachvollziehbare Begründung, z. B. steuerfreie Umsätze, Erwerb von Anlagevermögen?

Fehlende Ausgangsrechnungen.

Innergemeinschaftliche Erwerbe.

Hinweise auf Scheinrechnungen: Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Leistenden (Briefkastenfirma, Geschäftsführer ist minderjährig oder Leistender ist als Scheinunternehmer in der internen Datenbank „Zauber“ der Finanzverwaltung eingetragen); Hinweise auf Fälschung (z. B. Druckfehler, nicht plausibles Rechnungsdatum, Rechnungsaussteller ist steuerlich nicht erfasst).

Die Steueranwälte von LHP besprechen Vorwürfe dieser Art im Einzelfall, da sich hieraus auch der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder Urkundenfälschung ergeben kann. Dann sollte ggf. auch eine Vertretung in einem Strafverfahren erwogen werden.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte